*** Begründet wurde die Sperre mit dem Ausschluss von 49 Delegierten vom Ortsverband Saarlouis bei der Aufstellungsversammlung der Liste. Landeswahlleiterin Monika Zöllner sprach von einem »schweren Wahlfehler« und einer Verletzung des Demokratieprinzips. Der Bundeswahlausschuss begründete die Nicht-Zulassung der grünen Landesliste am Donnerstag damit, dass Delegierte bei der Versammlung zur Aufstellung der Liste ausgeschlossen worden waren. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und stelle eine Verletzung des Demokratieprinzips dar. ***
.. so so so also Verletzung des Demokratieprinzips .. ..