Machen wir weiter:
Gleiche Quelle, Artikel 10:
"Jeder Bürger hat das Recht, sich an einem beliebigen Ort des Landes niederzulassen. Er ist berechtigt, es zu verlassen.
"Ausnahmen nur auf Grund von Gesetzen"
Artikel 11.
"Jeder Bürger hat das Recht, innerhalb der Schranken des Gesetzes seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern und sich an Versammlungen und Demonstrationen zu beteiligen. An der Ausübung dieses Rechts darf ihn kein Arbeitsverhältnis hindern und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht."
Wenn wir dies mit heutigen Vorgängen im "Rechtsstaat" vergleichen, war die Vor-DDR auf dem Papier hundert Mal demokratischer, wenn, ja wenn nicht "das Gesetz" aus dieser Verfassung Makulatur gemacht hätte, in dem es alle erlaubten Handlungen auf ausdrücklich systemkonforme beschränkte.