Die Garantie von Freiheiten im GG oder einer Verfassung ist die Tinte nicht wert, wenn gleich dahinter steht, dass eine Einschränkung dieser Freiheiten nur durch Gesetze erfolgen darf. Denn eine solche Formulierung stand auch schon in den Länderverfassungen der DDR bis 1949 und dann in der Verfassung der DDR. Die dann folgenden Gesetze hoben dann auch tatsächlich alle Freiheiten auf.