Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
Blödsinn. §185StGB schützt die Würde des Menschen nach Art. 1 GG.

So manch einer sieht nur seine eigenen Rechte, will aber nicht begreifen, dass seine Rechte da enden, wo die seiner Mitmenschen beginnen.
Blödsinn zurück! Der Beleidigungsparagraph (Schutz der Ehre) ist wie der Name schon sagt, ein Paragraph für Beleidigte die meinen sie hätte Ehre. Eigentlich gehört Beleidigtsein therapeutisch behandelt und nicht vor ein Amtsgericht.