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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #11
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Wäre mir in dem Moment egal, was erlaubt ist und was nicht ...
    kol-ut-shan

  2. #12
    Zynisches Dreckschwein Benutzerbild von Daytrader84
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Wäre mir in dem Moment egal, was erlaubt ist und was nicht ...
    Habe aber auch keine Lust, hinterher im Bau mit 90% Migrantenanteil die Freuden homoerotischer Beziehungen kennenzulernen

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wenn anarchische Zustände herrschen sehr weit.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  4. #14
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Habe aber auch keine Lust, hinterher im Bau mit 90% Migrantenanteil die Freuden homoerotischer Beziehungen kennenzulernen
    Ich glaube, als Richtungsgebende Verhaltensregel könne die Aussage dienen: Verteidige Dich, über aber keine Rache.
    kol-ut-shan

  5. #15
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Grundsätzlich erlaubt das Gesetz bei Notwehr jede Maßnahme, die geeignet ist die Gefahr sinngemäß sofort und endgültig abzuwehren.
    Verhältnismäßigkeit gilt nur für das Uzwg-Gesetz.

    Problematischerweise haben wir in diesem Land Richter und Staatsanwälte, die sich nicht wirklich daran gebunden fühlen.

  6. #16
    Wetterleuchten Benutzerbild von Makkabäus
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Im schlimmsten Fall befindet man sich in Notwehr, wenn man bereits tot ist !
    Die tiefsten Brunnen tragen die höchsten Wasser - Meister Eckhart

  7. #17
    Wehrwolf Benutzerbild von Seligman
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Am besten ist wenn der Angreifer am Ende... Nein, ich wills anders formulieren: Wenn der Angreifer nur schwer verletzt ist, kanns passieren dass das Opfer zum Verlierer vor Gericht wird.

    Selbstverteidigung muss aber zumindest verletzend wirken. Natuerlich koennte es aber auch der Fall sein dass der Angreifer nur etwas gestreichelt werden will. Was natuerlich besonders als Frau eine Ueberlegumg wert ist. Fuer diejenigen die sowieso auf Quickies stehen...
    Allen anderen Frauen und auch Maennern empfiehlt sich zumindest Pfefferspray!
    Egal obs verboten ist. Die sollen sich ihre "Gesetze" die mich an meiner Selbtverteidigung hindern einrahmen und ins Klo haengen.
    EVENT 201 - Beweist die PLandemie. - Geplante Wirklichkeit. Lernt die Fakten über EVENT 201 !

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Makkabäus Beitrag anzeigen
    Im schlimmsten Fall befindet man sich in Notwehr, wenn man bereits tot ist !
    Eben. Wenn schon Not, sich eben entsprechend wehren. Und zwar mit dem ersten Schlag so, dass kein Treffer des Gegners mehr kommen kann. Es ist völlig egal, ob der Agressor dabei zu Tode kommt oder nicht. Wenn man sich wehren muss, gegen einen Amokläufer, einem Messerheld, .... und dann noch einem, der einem körperlich weit überlegen ist, jung ist, ... dann MUSS der einzige, der erste Schlag, den man führen kann, eine umwerfende Wirkung haben. Den zweiten wird man nicht mehr führen können.

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Daytrader84 Beitrag anzeigen
    Ich denke, es ist angesichts der immer größer werdenden Anzahl an Überfällen und anderen "Übergriffen" mal an der Zeit, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.

    Die Fragestellung ergibt sich ja bereits aus der Überschrift.

    Insbesondere geht es mir darum, wie es mit Kampftechniken aussieht, die beim Gegner schwere Verletzungen oder Schlimmeres hervorrufen können.

    Ich unterstreiche:
    Es soll niemand angegriffen werden! Es geht lediglich um die Verteidigung der eigenen oder einer anderen Person!
    Kommt auf die Angreifer/Verteidiger Konstellation an.
    Bei der Konstellation Angreifer Ausländer Verteidiger Deutscher darft du dich höchstens bestehlen/schlagen/abstechen lassen, für alles andere wirst du verurteilt.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Neu
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Kommt auf die Angreifer/Verteidiger Konstellation an.
    Bei der Konstellation Angreifer Ausländer Verteidiger Deutscher darfst du dich höchstens bestehlen/schlagen/abstechen lassen, für alles andere wirst du verurteilt.
    Richtig. Und dann am besten sich selbst wegen Totschlags verurteilen lassen. Wenn ein Musel wegen Totschlags von dir zu Bewährung verurteilt wird, bist du tot.

    Edit: Eigentlich war Notwehr mal erlaubt:
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