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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #1011
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    In den USA ist eine Bekannte eine Nacht dafür in den Knast gewandert.

    Er hat sie übelst beschimpft und sie gab ihm eine Ohrfeige. Er hat natürlich sofort die Cops gerufen.
    Sie war völlig überrascht und hat das dann zugegeben. Die haben sie dann mitgenommen und er hat Anzeige gestellt.

    Nee Leute, Situation sofort verlassen bevor es eskaliert.
    Ich würde hier keine Vergleiche aus den USA heranziehen, da sich das Notwehrrecht in den USA deutlich vom deutschen Recht unterscheidet, aber auch auf der Ebene der Bundesstaaten geregelt ist, und auch hier deutliche Variationen aufweist.

  2. #1012
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Ich würde hier keine Vergleiche aus den USA heranziehen, da sich das Notwehrrecht in den USA deutlich vom deutschen Recht unterscheidet, aber auch auf der Ebene der Bundesstaaten geregelt ist, und auch hier deutliche Variationen aufweist.
    Ich mache das, was nötig ist, um zu überleben. Knast hin oder her.
    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

  3. #1013
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Ich würde hier keine Vergleiche aus den USA heranziehen, da sich das Notwehrrecht in den USA deutlich vom deutschen Recht unterscheidet, aber auch auf der Ebene der Bundesstaaten geregelt ist, und auch hier deutliche Variationen aufweist.
    Ich gebe generelle Vorschläge.

    Ich kann mir nicht jedes Mal, das komplette Notwehrrecht durchlesen abhängig vom Land wo ich bin.
    Ausserdem wissen wir auch nie was die Polizei gerade so treibt.

    Man muss es nicht unbedingt darauf ankommen lassen.

  4. #1014
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Lykurg Beitrag anzeigen
    Ich mache das, was nötig ist, um zu überleben. Knast hin oder her.
    Man sollte sich aber schon vorher ein paar Gedanken machen, was möglich ist und was nicht, und was Notwehr überhaupt ist. In der unmittelbaren Situation wird man sicherlich nicht an das Recht denken.

  5. #1015
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von HerrMayer Beitrag anzeigen
    Ich gebe generelle Vorschläge.

    Ich kann mir nicht jedes Mal, das komplette Notwehrrecht durchlesen abhängig vom Land wo ich bin.
    Ausserdem wissen wir auch nie was die Polizei gerade so treibt.

    Man muss es nicht unbedingt darauf ankommen lassen.
    Sicher, du musst es dir nicht komplett durchlesen. Aber es ist schon interessant zu wissen, dass auf dem "Common Law" basierende Rechtssysteme generell die Pflicht zur Flucht kennen, wenn nicht explizit ausgenommen. Ich denke nicht, dass bei diesem Thema generelle Vorschläge hilfreich sind, weshalb ich mich auch nicht zum deutschen Recht äußere.

  6. #1016
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Lykurg Beitrag anzeigen
    Ich mache das, was nötig ist, um zu überleben. Knast hin oder her.
    Du gehst nicht in den Knast, wenn du dich notwehrst und dich nicht ganz besonders dumm anstellst. Recht muss dem Unrecht nicht weichen, heisst, du bist nicht verpflichtet, Anzeige zu machen und dich zu ducken und flüchten, sprich, dich berauben, messern und tot schlagen zu lassen. Das wollen uns nur Angsthasen, Feiglinge und Hosenscheisser einreden. Und nicht weil es geboten ist, sondern nur weil sie sich nicht notwehren wollen.

    Wir haben nämlich noch ein sehr weites Notwehrrecht. Verboten wurden nur Waffen, Notwehr ist nicht verboten. Du kannst dich sogar mir einer illegalen Waffe auf Notwehr berufen. Das wurde in diesem Strang anhand dutzender Urteile dokumentiert. ( Es wurde sogar ein Hells- Rocker frei gesprochen, der einen verdeckten Polizisten in Notwehr erschossen hat !!! )

    Ich habe fast zwei Dutzend Notwehrverhandlungen nur als Zeuge für mein Perso live erlebt. Wurde selber mehrfach angeklagt. Allesamt Freisprüche. Gut, es gab keine Toten und ganz wichtig, es gab keine Aussagen bei der Polizei. Geredet hat nur der Anwalt. Wer natürlich keine Ahnung hat und noch dazu bei der Polizei Aussagen macht, sich unwissentlich selber belastet und um Kopf und Kragen redet, kein Fachanwalt für Strafrecht engagieren kann, muss sich nicht wundern, dass ihm keine Notwehr zugebilligt wird.
    Geändert von cornjung (07.07.2021 um 14:01 Uhr)

  7. #1017
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Sicher, du musst es dir nicht komplett durchlesen. Aber es ist schon interessant zu wissen, dass auf dem "Common Law" basierende Rechtssysteme generell die Pflicht zur Flucht kennen, wenn nicht explizit ausgenommen. Ich denke nicht, dass bei diesem Thema generelle Vorschläge hilfreich sind, weshalb ich mich auch nicht zum deutschen Recht äußere.
    Wie gesagt, es ist unerheblich was die aktuelle Rechtslage ist.
    Deeskalation und Abgang ist gerade bei diesem Beleidigungsangelegenheiten grundsätzlich besser, da du nie weisst, wie die Situation ausgehen kann. Was nutzt es dir im Recht zu sein, wenn du im Krankenhaus landet ?

  8. #1018
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    (...)
    Du hast behauptet, man dürfe niemals eine Waffe einsetzen.
    (...)
    Das habe ich nie behauptet. Beinhart gelogen.

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Du bist nicht nur ein kranker Lügner, du bist auch ein besonders dummer Büro-Gehilfe und feiger Hosenscheisser. Du hast behauptet, eine Beleidigung könne durch Notwehr nicht gerechtfertigt sein. Das ist falsch. Du hast behauptet, man dürfe sich selbst gegen massive Beleidigungen nicht mit tätlicher Notwehr verteidigen. Wieder falsch. Du hast behauptet, man dürfe niemals eine Waffe einsetzen. Auch das ist natürlich falsch. Und das nur, weil du eine besonders ängstliche und übergewichtige couch-potato bist, die nur anonym im Forum das riesen Maul, aber im real live Angst vor ner alten Diebin hat. " man muss Anzeige machen, cornjung ". Jo, du musst Anzeige machen, ich sicher nicht.

    Nicht alle Deutschen sind solch verteidigungs-unfahigen und -unwilligen Schnulli-Schwuchteln wie du, und lassen sich berauben und vergewaltigen. Aber gut, früher haste dich ja wenigstens noch " Kleines Mäüschen " genannt. Deine Beiträge zur Notwehr sind allesamt gequirlter Schwachsinn aus der Feder eines besonders feigen Hasenfuss und juristischen Laien .Das hat dir schon der Finch erklärt, und der war Jurist.
    Weißt du cornjung, das Dilemma mit dir Hohlbratze ist, dass du intellektuell überhaupt nicht erfasst, über was wir hier reden.
    Notwehr bezieht sich immer auf einen gerade laufenden und andauernden Angriff.
    Gegen den darf man sich natürlich wehren, das bestreitet hier niemand, auch wenn du notorischer Lügner das immer wieder behauptest.
    Aber wenn dich jemand Arschloch genannt hat, dann ist diese Beleidigung bereits geschehen und durch keine Notwehr der Welt mehr zu stoppen oder gar rückgängig zu machen.

    Wenn du, so wie du es in deiner Asi-Welt gewohnt bist, aber trotzdem meinst, dem Beleidiger ungestraft eine Ohrfeige verpassen zu dürfen, dann irrst du dich.
    Jedenfalls kannst du dich anschließend nicht auf Notwehr berufen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #1019
    Mitglied Benutzerbild von Lykurg
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Du gehst nicht in den Knast, wenn du dich notwehrst und dich nicht ganz besonders dumm anstellst. Recht muss dem Unrecht nicht weichen, heisst, du bist nicht verpflichtet, Anzeige zu machen und dich zu ducken und flüchten, sprich, dich berauben, messern und tot schlagen zu lassen. Das wollen uns nur Angsthasen, Feiglinge und Hosenscheisser einreden. Und nicht weil es geboten ist, sondern nur weil sie sich nicht notwehren wollen.

    Wir haben nämlich noch ein sehr weites Notwehrrecht. Verboten wurden nur Waffen, Notwehr ist nicht verboten. Du kannst dich sogar mir einer illegalen Waffe auf Notwehr berufen. Das wurde in diesem Strang anhand dutzender Urteile dokumentiert. ( Es wurde sogar ein Hells- Rocker frei gesprochen, der einen verdeckten Polizisten in Notwehr erschossen hat !!! )

    Ich habe fast zwei Dutzend Notwehrverhandlungen nur als Zeuge für mein Perso live erlebt. Wurde selber mehrfach angeklagt. Allesamt Freisprüche. Gut, es gab keine Toten und ganz wichtig, es gab keine Aussagen bei der Polizei. Geredet hat nur der Anwalt. Wer natürlich keine Ahnung hat und noch dazu bei der Polizei Aussagen macht, sich unwissentlich selber belastet und um Kopf und Kragen redet, kein Fachanwalt für Strafrecht engagieren kann, muss sich nicht wundern, dass ihm keine Notwehr zugebilligt wird.
    Ja, sehe ich auch so!
    "Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)

  10. #1020
    LOL
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn du, so wie du es in deiner Asi-Welt gewohnt bist, aber trotzdem meinst, dem Beleidiger ungestraft eine Ohrfeige verpassen zu dürfen, dann irrst du dich.
    Jedenfalls kannst du dich anschließend nicht auf Notwehr berufen.
    Ich habe in jungen Jahren im RL auch so manchen Aggro-Beleidiger, wenn möglich, gleich ne Schelle verpasst. Sowas erzieht und bringt den Beteiligten gutes Benehmen bei, oder so ähnlich...

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