"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
Sicher, du musst es dir nicht komplett durchlesen. Aber es ist schon interessant zu wissen, dass auf dem "Common Law" basierende Rechtssysteme generell die Pflicht zur Flucht kennen, wenn nicht explizit ausgenommen. Ich denke nicht, dass bei diesem Thema generelle Vorschläge hilfreich sind, weshalb ich mich auch nicht zum deutschen Recht äußere.
Du gehst nicht in den Knast, wenn du dich notwehrst und dich nicht ganz besonders dumm anstellst. Recht muss dem Unrecht nicht weichen, heisst, du bist nicht verpflichtet, Anzeige zu machen und dich zu ducken und flüchten, sprich, dich berauben, messern und tot schlagen zu lassen. Das wollen uns nur Angsthasen, Feiglinge und Hosenscheisser einreden. Und nicht weil es geboten ist, sondern nur weil sie sich nicht notwehren wollen.
Wir haben nämlich noch ein sehr weites Notwehrrecht. Verboten wurden nur Waffen, Notwehr ist nicht verboten. Du kannst dich sogar mir einer illegalen Waffe auf Notwehr berufen. Das wurde in diesem Strang anhand dutzender Urteile dokumentiert. ( Es wurde sogar ein Hells- Rocker frei gesprochen, der einen verdeckten Polizisten in Notwehr erschossen hat !!! )
Ich habe fast zwei Dutzend Notwehrverhandlungen nur als Zeuge für mein Perso live erlebt. Wurde selber mehrfach angeklagt. Allesamt Freisprüche. Gut, es gab keine Toten und ganz wichtig, es gab keine Aussagen bei der Polizei. Geredet hat nur der Anwalt. Wer natürlich keine Ahnung hat und noch dazu bei der Polizei Aussagen macht, sich unwissentlich selber belastet und um Kopf und Kragen redet, kein Fachanwalt für Strafrecht engagieren kann, muss sich nicht wundern, dass ihm keine Notwehr zugebilligt wird.
Geändert von cornjung (07.07.2021 um 14:01 Uhr)
Das habe ich nie behauptet. Beinhart gelogen.
Weißt du cornjung, das Dilemma mit dir Hohlbratze ist, dass du intellektuell überhaupt nicht erfasst, über was wir hier reden.
Notwehr bezieht sich immer auf einen gerade laufenden und andauernden Angriff.
Gegen den darf man sich natürlich wehren, das bestreitet hier niemand, auch wenn du notorischer Lügner das immer wieder behauptest.
Aber wenn dich jemand Arschloch genannt hat, dann ist diese Beleidigung bereits geschehen und durch keine Notwehr der Welt mehr zu stoppen oder gar rückgängig zu machen.
Wenn du, so wie du es in deiner Asi-Welt gewohnt bist, aber trotzdem meinst, dem Beleidiger ungestraft eine Ohrfeige verpassen zu dürfen, dann irrst du dich.
Jedenfalls kannst du dich anschließend nicht auf Notwehr berufen.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
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