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Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #91
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Es ist wirklich wichtig, die Klappe zu halten, falls man betroffen ist. Man hat die Unrechtssprechung sowieso gegen sich. Jedes unbedachte Wort kann die Sache nur verschlimmern.

    Meiner unbedeutenden Meinung nach sind also zwei Dinge zu beachten: Der Notwehrrezipient sollte nicht mehr reden können; man selbst darf nicht reden.

    Einer der Rezipienten war schwerverletzt, das hatte gereicht, den Angriff
    beider zu beenden. Reden konnte er aber nach einer gewissen Zeit wieder.
    Zunaechst gab es keinerlei Zeugen, als der Vorfall am naechsten Tag
    in der Presse bekannt gemacht wurde, meldete sich ein Anwohner, der den
    Vorfall beobachtet hatte, bei der Polizei.
    Ausserdem hatte es wohl "die Richtigen" erwischt, Kriminelle mit Mhg.....
    Es war also auch etwas Glueck dabei.

  2. #92
    Mitglied
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Ich werde jeden, der mich und mein Umfeld in Lebensgefahr bringt, eiskalt umbringen, sofern es mir möglich ist.
    Da ist mir die ganze Rechtsprechung relativ egal.

  3. #93
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wie oft darf man Nachladen,oder worum geht's dir?
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  4. #94
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, wenn der Täter flieht eben nicht. Im Fall Sittensen wurde Notwehr verneint, weil der überfallene Rentner den 16-jährigen Albaner Labinot in den Rücken erschossen hat, als der schon auf der Flucht, sprich am Wegrennen war, sprich keine Verteidigung gegen einen Angriff vorlag, weil der Angiff beendet war.[Links nur für registrierte Nutzer]
    Aber doch nur weil er kein Diebesgut dabei hatte, oder?

  5. #95
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von lucid Beitrag anzeigen
    Aber doch nur weil er kein Diebesgut dabei hatte, oder?
    Oder hatte er doch was dabei, oder doch nicht , oder wie ?

  6. #96
    Mitglied Benutzerbild von Pletschi
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Allen Angsthasen, depperten Gutmenschen und Feiglingen sei gesagt. Noch gilt in Deutschland das NotwehrRECHT ! Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen und wehren. Und zwar so, dass Ruhe ist. Verhältnissmässigkeit gilt bei NW nicht ! [Links nur für registrierte Nutzer] Keineswegs muss ich mich zum Krüppel, oder gar in den Rollstuhl prügeln lassen. Und sogar wer sein Leben nur bedroht glaubt ( PutativN) , darf sich verteidigen, sogar schiessen...auch wenn hier im Forum ständig das Gegenteil behauptet wird.Das ist gilt sogar für Bordellbetreiber, Kampfsportler oder Rocker. Und in Ausnahmefällen wie hier, in der die Polizei die Haus- Türe aufgebrochen hat, ohne sich als Polzei erkennen zu geben, ist nicht mal ein Warnschuss nötig. Ja, richtig gelesen. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Kann ich so nicht bestätigen. Und ich bin Deutscher, und hatte es meist mit Migranten zu tun. Das Problem liegt eher darin, dass die meisten keine Ahnung haben, sie selbst belastende Aussagen bei der Polizei machen, und sich damit selber um Kopf und Kragen reden. Deswegen gilt, keine Aussage bei der Polizei.

    Auch ein KP hat selbstverständlich das Recht auf NW, und muss nicht extra darauf hinweisen. Höchstens wird beim Merkmal " erforderlich " genauer geprüft.

    Nein. Das ist bei Notwehr- anders beim Notstand- gerade nicht nötig. Und wurde hier schon zigfach gepostet.

    Stimmt 100 % ! Keinen Feld-Wald-und Wiesen-anwalt, sondern einen Fachanwalt für Strafrecht.
    Ein paar Abkürzungen weniger wäre ratsam. Du schreibst so viel hier, dass es darauf nicht mehr ankommen sollte. Leute die mit (selbst gewählten) Abkürzungen argumentieren, scheint eine gewisse Empathie neutralen Lesern gegenüber abzugehen. Ist doch eigentlich nicht notwendig, ne?
    Igno:
    Lima, schlaufix

  7. #97
    Mitglied Benutzerbild von Pletschi
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Valdyn Beitrag anzeigen
    Das wird dann eben im Einzelfall geprüft. Trotzdem gilt zunächst einmal der allgemeine Grundsatz, daß man Angriffe nur mit den dafür erforderlichen Mitteln abwehren darf. Alles darüber hinaus ist eben unverhältnismäßig.

    Da brauchen wir auch nicht zig Beispiele konstruieren. Wie gesagt, wird das im Einzelfall geprüft. In dem einen ist eine Waffe dann zb. unverhältnismäßig, in einem anderen eben nicht.
    Du bist aber auch so was von stur...
    Igno:
    Lima, schlaufix

  8. #98
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Pletschi Beitrag anzeigen
    Ein paar Abkürzungen weniger wäre ratsam. Du schreibst so viel hier, dass es darauf nicht mehr ankommen sollte. Leute die mit (selbst gewählten) Abkürzungen argumentieren, scheint eine gewisse Empathie neutralen Lesern gegenüber abzugehen. Ist doch eigentlich nicht notwendig, ne?

    Werter Pletschi,

    mir gab mal ein alter Hase den Rat, den Ort der stattgefundenen Notwehr möglichst schnell zu verlassen ... noch bevor man von jemandem gesehen wird ...


    Ob dieser Rat gut ist, weiß ich allerdings nicht!

  9. #99
    Mitglied Benutzerbild von Pletschi
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    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Werter Pletschi,

    mir gab mal ein alter Hase den Rat, den Ort der stattgefundenen Notwehr möglichst schnell zu verlassen ... noch bevor man von jemandem gesehen wird ...


    Ob dieser Rat gut ist, weiß ich allerdings nicht!
    Dankeschön für den Tipp. Ich werde darüber angemessen lange nachdenken :-)
    Igno:
    Lima, schlaufix

  10. #100
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Pletschi Beitrag anzeigen
    Ein paar Abkürzungen weniger wäre ratsam. Du schreibst so viel hier, dass es darauf nicht mehr ankommen sollte. Leute die mit (selbst gewählten) Abkürzungen argumentieren, scheint eine gewisse Empathie neutralen Lesern gegenüber abzugehen.
    Soll ich etwa noooooooch mehr, noch ausführlicher schreiben ? Ich schreibe hier fast gegen ein halbes Dutzend Foristen an, die nicht mal den § 32 StGB kennen, geschweige denn die Kommentar-Literatur und Rechtssprechung des BGH, und suggerieren, das Recht auf NW wäre faktisch abgeschafft.

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