+ Auf Thema antworten
Seite 111 von 113 ErsteErste ... 11 61 101 107 108 109 110 111 112 113 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1.101 bis 1.110 von 1123

Thema: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

  1. #1101
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Beiträge
    56.754

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Nein, der Vorgang ist eben nicht abgeschlossen, denn du hast die Frage nicht beantwortet, warum ausgerechnet du im Notwehrstrang schreibst, obwohl du dich noch nie geweht hast- nicht mal gegen eine alte Frau in der U-Bahn- und nicht mal den Gestzestext kennst. Ach so, halt, du schreibst ja auch in den Frauenthreads, obwohl du noch nie ne Freundin hattest. Und in den Discothreads , obwohl du dich noch nie in eine rein getraut hast. Egal, die Pädo-Pfaffen geben ja auch den Frauen Sex-Ratschläge. Du bist nicht nur der dümmste und feigste User des Forums, du bist auch der heuchlerischte. Aber ich stimme dir zu, an deiner Stelle würde ich mich auch nicht auf ein Forentreffen trauen. Nicht das du dann noch auf ein Grossmaul triffst.
    Tränenabwisch......wie geil.Dem hast Du aber nun eine volle eingeschnkt.hahahaha...Ich packs nicht.....Hahahahaha.......

  2. #1102
    watching you Benutzerbild von Azrael
    Registriert seit
    05.05.2005
    Ort
    Minga
    Beiträge
    6.438

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Kampfkunstausbilder ? An der VHS oder Verein ? Ich kann dir genau folgen. Du hast gar nichts erklärt, sondern falsche Behauptungen aufgestellt, mich vorsätzlich falsch zitiert und vor allem den Unterschied zwischen Präventivnotwehr und Notwehr nicht verstanden. Präventivnotwehr ist vor einem gegenwärtigen Angriff, und verboten. Notwehr aber ist erlaubt. Lustig das Leute wie du, die ausweislich ihrere Beiträge nicht mal Gesetzestext kennen und vewrstehen ( gegenwärtig !!! ), sich noch nie auf NW berufen, nie eine Gerichtsverhandlung erlebt haben , anderen erklären " womit sie vor Gericht nie duchkommen ". Du kannst das gar nicht beurteilen. So kannst du in deiner VHS für Hausfrauene argumentieren, aber nicht mit Fachleuten.
    Du hast leider nicht auch nur eine einzige Silbe von dem begriffen auf was ich raus wollte. Kontextuelles Textverständnis ist nicht so wirklich eine deiner Stärken wie mir scheint. Hast du jetzt übrigens den VHS Textbaustein von Hamburger übernommen?

    Im übrigen habe ich dich nicht "falsch" zitiert, sondern überhaupt nicht. Ich habe eine Frage gestellt die auf einem Gedankenspiel beruht. Einem Vergleich.

    Ich habe versucht, dir die Unsinnigkeit deiner Argumentation anhand dieses komplett unsinnigen Beispieles einer "Präventivnotwehr" die - Überraschung - natürlich gaga ist, in dem entsprechenden Strang zu verdeutlichen. Denn sinngemäß hast du vom Prinzip her damit den Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine gerechtfertigt. Meinst du, du kannst das jetzt verstehen oder muss man es dir aufmalen?


    Und lass einfach deine unzutreffenden Mutmaßungen bezüglich meiner Ausbildung, du könntest weiter nicht daneben liegen.
    Geändert von Azrael (14.05.2022 um 14:56 Uhr)
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  3. #1103
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
    Registriert seit
    05.02.2006
    Ort
    auf See
    Beiträge
    70.368

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Kampfkunstausbilder ? An der VHS oder Verein ? Ich kann dir genau folgen. Du hast gar nichts erklärt, sondern falsche Behauptungen aufgestellt, mich vorsätzlich falsch zitiert und vor allem den Unterschied zwischen Präventivnotwehr und Notwehr nicht verstanden. Präventivnotwehr ist vor einem gegenwärtigen Angriff, und verboten. Notwehr aber ist erlaubt. Lustig das Leute wie du, die ausweislich ihrere Beiträge nicht mal Gesetzestext kennen und vewrstehen ( gegenwärtig !!! ), sich noch nie auf NW berufen, nie eine Gerichtsverhandlung erlebt haben , anderen erklären " womit sie vor Gericht nie duchkommen ". Du kannst das gar nicht beurteilen. So kannst du in deiner VHS für Hausfrauene argumentieren, aber nicht mit Fachleuten.
    Das ist unsere Bettnässer Troll Abteilung, nur nicht aufregen

  4. #1104
    Mitglied
    Registriert seit
    12.10.2017
    Beiträge
    3.444

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Das ist unsere Bettnässer Troll Abteilung, nur nicht aufregen
    Allerdings war das Thema Notwehr eines, mit dem man Jurastukadenten und -tinnen so herrlich rundfahren kann. Wenn man z.B. für Anfängerübungen im Strafrecht ne Klausur haben will, bei der die überwiegende Mehrzahl in den Teich fliegt. dann aus dem Bereich.

    Speziell, die mehr oder weniger bei Wyatt Earp stehengeblieben sind, fliegen aus der Kurve.
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  5. #1105
    watching you Benutzerbild von Azrael
    Registriert seit
    05.05.2005
    Ort
    Minga
    Beiträge
    6.438

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Dass irgendwelche Nixchecker jetzt schulterklopfend hinterm Busch hervorspringen wie typische Wadenbeißer war ja klar. Den letzten Beiträg hätte eigentlich sogar ein 5-jähriger verstanden, aber manche scheinen selbst damit hoffnungslos überfordert zu sein.
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  6. #1106
    Mitglied
    Registriert seit
    04.09.2019
    Beiträge
    11.216

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Du hast leider nicht auch nur eine einzige Silbe von dem begriffen auf was ich raus wollte. Kontextuelles Textverständnis ist nicht so wirklich eine deiner Stärken wie mir scheint. Hast du jetzt übrigens den VHS Textbaustein von Hamburger übernommen?

    Im übrigen habe ich dich nicht "falsch" zitiert, sondern überhaupt nicht. Ich habe eine Frage gestellt die auf einem Gedankenspiel beruht. Einem Vergleich.

    Ich habe versucht, dir die Unsinnigkeit deiner Argumentation anhand dieses komplett unsinnigen Beispieles einer "Präventivnotwehr" die - Überraschung - natürlich gaga ist, in dem entsprechenden Strang zu verdeutlichen. Denn sinngemäß hast du vom Prinzip her damit den Angriffskrieg von Russland gegen die Ukraine gerechtfertigt. Meinst du, du kannst das jetzt verstehen oder muss man es dir aufmalen?


    Und lass einfach deine unzutreffenden Mutmaßungen bezüglich meiner Ausbildung, du könntest weiter nicht daneben liegen.
    Der Nutzer ist halt einfach nicht ganz sauber. Das geht ja schon seit Jahr und Tag mit dem Quatsch, und wer nicht begeistert zustimmt wird mit dummem Zeugs verfolgt. Lass einfach, das führt zu nichts.
    Nutzer ausgeschieden

  7. #1107
    Mitglied
    Registriert seit
    04.09.2019
    Beiträge
    11.216

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Das ist unsere Bettnässer Troll Abteilung, nur nicht aufregen
    Dass du auch son Cornylutscher bist überrascht mich nicht. Fehlerhafte Argumentation scheint zusammenzuschweißen.

    Nutzer ausgeschieden

  8. #1108
    Freidenker Benutzerbild von Landogar
    Registriert seit
    30.01.2004
    Beiträge
    6.809

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Hatte vor einigen Jahren ein Verfahren wegen "Notwehr-Exzess" am Hals, ist für mich letzten Endes aber gut ausgegangen. Wurde mit einem Messer attackiert, das gegen mein Hals gerichtet war. Konnte es mit dem Arm abwehren und habe davon eine schöne, lange Narbe zurückbehalten. Der Angreifer kam mit einem Kiefer-Trümmerbruch davon und war so frech, Schmerzensgeld einzufordern. Ich hatte Glück, dass die Richterin mit gesundem Menschenverstand gesegnet war, der Staatsanwalt war aber ein heuchlerisches Arschloch erster Güte. Hat sich noch furchtbar aufgeregt, als ich freimütig sagte, dass ich, wenn ich in dieser Situation selbst ein Messer in der Hand gehabt hätte, dieses auch benutzt und den Tod meines Angreifers in Kauf genommen hätte. Schließlich war es seine Entscheidung, mich anzugreifen, also muss er auch die Konsequenzen tragen.

    Als Jugendlicher war ich das typische Opfer, trotz meiner Physis, oder vielleicht gerade deswegen. Der "sanfte Riese", der sich nicht wehrt, weil Mutti ihm eingebläut hat, dass das furchtbar böse ist.

    Mittlerweile vertrete ich die Ansicht dass man sogar die moralische Verpflichtung hat, sich zu wehren, wenn man in der Lage ist, den Angreifer auszuschalten. Daher nix mit "andere Wange hinhalten". Wer mir auf die Wange schlägt kriegt mindestens ein volles, zentriertes Pfund zurück.

    Lascia Amor, e segui Marte,
    Va! Combatti, combatti per la gloria.


    Slawa Ukrajini!

  9. #1109
    Ex-Kirchenbankpolierer
    Registriert seit
    25.03.2006
    Ort
    Lebe in dieser realen wunderschönen Welt ohne religiöse Fanatiker
    Beiträge
    29.595

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    In diesem parasitären Beamtenstaat gibt es keine Notwehr!
    Egal ob du zig Zeugen hast ; DU wirst angeklagt!
    Selbst wenn der Mörder ins eigene Messer fällt........
    Das Staatsbüttel argumentiert nicht aufgrund von Zeugenaussagen,
    sondern aufgrund von kreativen Arbeitshypothesen,
    die nur ein typisch deutscher Beamter auf seinem nach binären ;
    archaischen Regeln funktionierenden Mother-Theresa-Board
    "entwickeln" kann!
    Aber kein normaler Mensch!
    Sollte nur ein Hauch eines Zweifels - Trotz eindeutiger Zeugenaussagen
    zu deinen Gunsten! - an deiner Notwehr seitens des Staatsbüttels bestehen ,
    wirst Du bis bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag traktiert.
    Wenn du Glück hast ; dann bekommst Du ein Schreiben
    in dem Dir mitgeteilt wird, daß man das Verfahren eingestellt
    hat! Aber das Du unschuldig bist...........
    Das bekommst Du nicht schriftlich!
    Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!

  10. #1110
    0000 Benutzerbild von Ruprecht
    Registriert seit
    19.01.2022
    Ort
    Chemnitz
    Beiträge
    9.441

    Standard AW: Notwehr - Wie weit darf man gehen?

    Wenn ich in meinem Haus nachts zwei rumänische Einbrecher mit einer illegalen Waffe vorsorglich erschießen würde, mit wieviel würde ich wohl rechnen müssen?
    "Alles Käse Genossen"

    Erich Mielke


+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Menschliche Gene in Schafen - wie weit darf Wissenschaft gehen
    Von Tutsi im Forum Wissenschaft-Technik / Ökologie-Umwelt / Gesundheit
    Antworten: 38
    Letzter Beitrag: 19.08.2015, 11:30
  2. Wie weit geht Notwehr?
    Von harlekina im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 66
    Letzter Beitrag: 19.10.2006, 00:43
  3. Umfrage: Wie weit würdet ihr gehen?
    Von Tiberius im Forum Deutschland
    Antworten: 61
    Letzter Beitrag: 11.09.2005, 19:35
  4. Wie weit darf man gehen?
    Von TanjaKrienen im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 113
    Letzter Beitrag: 24.05.2004, 15:16

Nutzer die den Thread gelesen haben : 1

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben