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Thema: Warnung vor Migrantenpartei

  1. #161
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    Standard AW: Warnung vor Migrantenpartei

    Zitat Zitat von Memory Beitrag anzeigen
    Du kanntest Ali noch? Er soll Zwischenzeitlich verstorben sein.


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    Den meine ich nicht,sondern die Masria.
    Tombé pour la france



    Es wird nichts so sehr geglaubt wie das, was nicht gewusst wird.



    Décès de Khaled Nezzar à l'âge de 86 ans - Algerie360


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  2. #162
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    Standard AW: Warnung vor Migrantenpartei

    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Sie sehen sich nicht als islamische Partei und können es nicht sein. Das steht auch in diesem Artikel. Demokratie ist Shirk (= Vielgötterei, Feevel)…. Ob die dabei Bärte und islamische Kleidung tragen oder sich selbst als Muslime sehen, ist dabei vollkommen irrelevant .
    Das war ALI BEL HADY 91 auch egal.
    Der Weg ist das Ziel
    Sein genauer Wortlaut .Das werden die ersten und letzten Wahlen in Algerien sein.
    Zitoun und Al Magrebiya 2 haben predigen heutzututage im Internet und nehmen das freie Wort für sich in Anspruch.
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  3. #163
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    Standard AW: Warnung vor Migrantenpartei

    Zitat Zitat von ladydewinter Beitrag anzeigen
    Das war ALI BEL HADY 91 auch egal.
    Der Weg ist das Ziel
    Sein genauer Wortlaut .Das werden die ersten und letzten Wahlen in Algerien sein.
    Zitoun und Al Magrebiya 2 haben predigen heutzututage im Internet und nehmen das freie Wort für sich in Anspruch.
    Dann ist er halt auch ein Kafir. Dafür kann ich nichts. Bezüglich des Aqaid im Islam gibt es überhaupt keine Diskussion und kein Mittel zum Zweck; egal wie hehr die Ziele sein mögen.

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  4. #164
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Warnung vor Migrantenpartei

    Zitat Zitat von tecumseh Beitrag anzeigen
    Wartet noch ein paar Jährchen bis die erste islamische Partei antritt. Die bekommt auf Anhieb alle Stimmen aller wählenden Moslems. Schätzungen gehen von bis zu 10 % der Wählerstimmen aus. Vermutlich werden mit der Zeit die meisten Moslems auch zu den Wahlen gehen nur um es den Dhimmis so richtig zu zeigen. Dann sind 20 % locker drinne. Tendenz mit dem Bevölkerungswachstumd der Musels rasant steigend. Schöne Neue Welt....
    Im " Mutterland " der " Demokratie ", respektive England hat sich letztes Jahr im Herbst eine muslimische Partei gegruendet und offiziell registriert. In England sind schon seit Jahrzehnten die Buergermeister zahlreicher Staedte und der Premierminister bereits Muslime.

    Sozialismus und Islam schliessen sich nicht gegenseitig aus! Das beweisen die Revolutionaeren Garden der Islamischen Republik Iran schon seit mehreren Jahrzehnten.

    Allahu Akbar, liebe Genossen!

    exxpress.at / Redaktion / 29. Oktober 2023

    Nach Hamas-Terror in Israel: Neue „Partei des Islams“ in Großbritannien registriert


    Nachdem die Terrororganisation Hamas in Israel beispiellose Gräueltaten begangen hat, registrierte sich in Großbritannien die „Partei des Islams“. Gleichzeitig kehren zahlreiche Muslime der linken Labour Party den Rücken, weil sie sich nach dem Terrorangriff hinter Israel gestellt hat.

    Eine neue politische Partei wurde bei der Wahlkommission des Vereinigten Königreichs registriert, wie nun bekannt wurde. Sie nennt sich „Partei des Islams“. Auffallend ist das Timing der Registrierung: sechs Tage nach dem Hamas-Terrorangriff auf Israel. In der Beschreibung der Partei heißt es:

    Wir wollen „allen Minderheiten in Großbritannien eine Stimme zu geben. Wir werden dafür sorgen, dass alle Probleme, die im großen Land Großbritannien lauern, besiegt werden.“

    Das vorgeschlagene Parteiemblem scheint ein islamischer Halbmond zu sein, unter dem die Worte „Freiheit ist ein Muss“ stehen. Zurzeit ist unklar, wer hinter der neuen „Partei des Islam“ steht. Jedes Jahr werden mehrere neue politische Parteien im Vereinigten Königreich registriert. Brisant ist aber:

    Gleichzeitig kehren zahlreiche britische Muslime der Labour Party den Rücken. Der Partei-Vorsitzende Keir Starmer hat nämlich Israel die Solidarität Labours versichert. Seither fürchten Lokalpolitiker um muslimische Wählerstimmen.

    Beispiellose Protestwelle bei Labour Party wegen Israel-Unterstützung

    Der ehemalige Bürgermeister von Luton, Waheed Akbar, trat etwa aus Labour Party aus.

    „Ich war 31 Jahre lang Mitglied der Labour Party. Die Palästina-Krise war für mich der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Ich kann Keirs Politik nicht mehr ertragen“, erklärte er gegenüber dem „Guardian“. Viele Menschen in seiner Umgebung fänden seinen Schritt richtig. „Die Leute haben den Eindruck, dass Keir Starmer blind die israelische Regierung unterstützt.“

    Der Vorsitzende der britischen Oppositionspartei Labour, Keir Starmer, erntet scharfe Kritik aus den eigenen Reihen für seine Unterstützung

    Luton ist die Stadt mit der viertgrößten muslimischen Bevölkerung Englands, teilen viele diese Meinung. In einem offenen Brief werden lokale Labour-Abgeordnete und Ratsmitglieder aufgefordert, sich von Starmers Äußerungen zu distanzieren. Das Schreiben hat mehr als 1000 Unterschriften erhalten. Mehrere Labour-Abgeordnete berichten, dass sie nun mehr E-Mails und Nachrichten zu diesem Thema erhalten haben als zu irgendeinem anderen in der Vergangenheit. Ein Abgeordneter meint: „Das ist mit Abstand die größte Resonanz, die wir je für ein einzelnes Thema hatten.“

    „Labour Party kann nicht länger mit Stimmen der Muslimen rechnen“

    Am Freitag forderten der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan und der ehemalige schottische Parteivorsitzende Anas Sarwar, die beiden ranghöchsten muslimischen Persönlichkeiten der Labour Party, einen Waffenstillstand. Azhar Qayum, Geschäftsführer der Oganisation Muslim Engagement and Development (Mend), meinte, die Labour Party könne nicht länger die Stimmen der Muslime als selbstverständlich ansehen. Auch Atilla Ustun, Vorsitzender der Luton Turkish Community Association, äußerte seine Unzufriedenheit mit Starmers Umgang mit dem Krieg im Nahen Osten:

    „Das ist nicht die Labour Party. Das ist nicht der Grund, warum mein Vater seit 60 Jahren für die Partei gestimmt hat.“

    Fazit: Das Potenzial für eine neue Partei wäre durchaus gegeben.

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    Geändert von ABAS (09.01.2024 um 06:29 Uhr)
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

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  5. #165
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    Standard AW: Warnung vor Migrantenpartei

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Im " Mutterland " der " Demokratie ", respektive England hat sich letztes Jahr im Herbst eine muslimische Partei gegruendet und offiziell registriert. In England sind schon seit Jahrzehnten die Buergermeister zahlreicher Staedte und der Premierminister bereits Muslime.

    Sozialismus und Islam schliessen sich nicht gegenseitig aus! Das beweisen die Revolutionaeren Garden der Islamischen Republik Iran schon seit mehreren Jahrzehnten.

    Allahu Akbar, liebe Genossen!
    Wenn das der Führer noch erleben könnte.

  6. #166
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    Standard AW: Warnung vor Migrantenpartei

    Zitat Zitat von goldi Beitrag anzeigen
    Wenn das der Führer noch erleben könnte.
    Ja! Nur der Islamische NationalSozialismus hat das notwendige Dominanz alle laestigen Christen und Juden zu submissionieren!

    Wer als Christ oder Juden nicht zum Islam konvertiert, zahlt Dhimmi Sondersteuern bis seine Schweineschwarte kracht!

    Die Form des Takbirs in den zwei ‘Iid-Tagen

    „Allahu Akbar Allahu Akbar La ilaha illa Allah, Allahu Akbar Allahu Akbar Wa Lillahil Hamd, Allahu Akbaru Kabiran Wal Hamdu Lillahi Kathiran wa Subhan Allahi Bukratan wa Asila, La ilaha illa Allahu Wahdah, sadaqa Wa’dahu wa nasara ‘Abdahu wa A’azza Jundahu wa hazama Al-Ahzaaba Wahdah. La ilaha illa Allah wa la na’budu illa Iyyaahu Mukhlisiina lahud Diin wa lau kariha Al-Kafirun.“

    (Bedeutet: Allah ist größer, Allah ist größer! Niemand ist würdig angebetet zu werden, außer Allah! Allah ist größer, Allahs ist größer und Allah gebührt der Lob. Allah ist größer, und Allah gebührt viel Lob und Preis sei Allah, morgens und abends. Niemand ist würdig angebetet zu werden, außer Allah allein! Er hält Sein Versprechen, hilft Seinem Diener, ehrt Seine Armee und besiegt die Stämme allein. Niemand ist würdig angebetet zu werden, außer Allah, und wir beten nur Ihn, in Aufrichtigkeit Ihm gegenüber mit der Religion, an, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist)

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    Dhimmis: Juden und Christen unter islamischer Herrschaft – gestern und heute

    Die derzeitige Eskalation der Situation in Afghanistan aufgrund versehentlich verbrannter Koranexemplare auf dem
    US-Stützpunkt Bagram offenbart eine neue Stufe der westlichen Schwäche. Während amerikanische Politiker den
    afghanischen Präsidenten Hamid Karzai wegen der unbeabsichtigten Verbrennung unterwürfig um Verzeihung bitten,
    wurden auf der anderen Seite auf Befehl der amerikanischen Armee im Mai 2009 Bibelexemplare einer
    amerikanischen Missionskirche, die diese nach Afghanistan geschickt hatten, wegen einer befürchteten
    Verschlechterung der Sicherheitslage verbrannt. Anstatt die versprochen Freiheitsrechte, zu denen auch die
    Religions- und Meinungsfreiheit gehören, für das afghanische Volk durchzusetzen, erlebt man einen Rückfall in die
    historischen Zeiten des Dhimmitums, als Nichtmuslime unter islamischer Herrschaft alles unterlassen mussten, was
    die Gefühle der sie beherrschenden Muslime verletzen könnte.

    Da der Islam nach klassischer Lehre spätestens seit dem 11. Jahrhundert nicht nur eine Religion darstellt, sondern
    auch ein alles umfassendes Moral- und Rechtssystem, regelt das islamische Kriegs-, Fremden- und Völkerrecht (Siyar) das Verhältnis der Muslime zu Angehörigen anderer Religionen.

    Siyar zählt zum rechtlichen Teil (al-muamalat) des den Muslimen von Allah auferlegten Gesetzes (Scharia) und bezeichnet die Gesamtheit der Regeln, die die Haltung des islamischen Staats gegenüber den Nichtmuslimen bestimmen. Diese wurden während der Expansionsphase ab dem 7. Jahrhundert von islamischen Juristen auf Grundlage des Korans und der Prophetenbiografie (Sunna) ausgearbeitet.

    Die „Buchbesitzer“

    Grundsätzlich gelten Juden und Christen aufgrund der ihnen durch Moses offenbarten Thora und das durch Jesus
    offenbarte Evangelium als ahl al-kitab (Buchbesitzer), womit für sie drei Möglichkeiten der Beziehungen zur
    islamischen Gemeinschaft (Umma) bestehen:

    o Konversion
    o Anerkennung der islamischen Herrschaft als Dhimmis
    o Dschihad.


    So die als „Kopfsteuervers“ bekannte Sure 9, Vers 29, die die Grundlage des Umgangs mit Juden und
    Christen bildet. Die Buchbesitzer stehen damit im Rang hinter den Muslimen, aber vor den Polytheisten, die nach der als „Schwertvers“ bekannten Sure 9, Vers 5 nur die Wahl zwischen Konversion oder Dschihad haben.

    Dhimmis können als sich unterwerfende Nichtmuslime, Schutzbefohlene oder ahl al-dhimma (Leute des Vertrags) definiert werden, die sich durch einen Dhimma (Unterwerfungsvertrag) der Umma als rechtlich und sozial mindergestellte Gruppe unterordneten. Der Dhimma regelte damit einen juristisch genau definierten Toleranzrahmen, der keine Gleichberechtigung beinhaltet, da Toleranz gegenüber anderen Religionen nur auf Grundlage von Ungleichheit gewährt wurde.

    Als Grundpflicht für den gewährten Schutz mussten die Dhimmis jährlich den individuell
    festgelegten Dschizja (Tribut) entrichten, der höher war als die Zakah (Läuterungsabgabe) der Muslime.

    Zudem mussten sie teilweise für ihren Bodenbesitz die Kharaj (Grundsteuer) zahlen, womit die Dhimmis auch den Dschihad der jeweiligen islamischen Obrigkeit mitfinanzierten.

    Dschizja als Strafe

    Da Juden und Christen, wie es der Islamwissenschaftler Albrecht Noth charakterisiert hat, als „Halbgläubige“ gesehen
    wurden, vertraten einige islamische Gelehrte die Ansicht, der Dschizja stelle eine Strafe für das Beharren auf ihren
    Unglauben dar, womit der Tribut in erniedrigender Haltung zu entrichten war, da sich Dschizja von Dschaza (Strafe)
    ableitet. Auch wenn Juden und Christen als Angehörige einer Buchreligion gelten, haben sie die ihnen offenbarte
    Botschaft verfälscht und erkennen den Koran und die Prophetenschaft Muhammads nicht an. Zudem wird den
    Christen wegen der Gottessohnschaft Jesus Beigesellung vorgeworfen (Sure 112, Vers 3), da Jesus nach
    Eigenaussage im Koran ein Sklave Allahs ist, der ihn zum Propheten gemacht und ihm das Buch gegeben hat (Sure
    19, Vers 30).

    Pflichten der Dhimmis

    Die Rechtsgelehrten legten eine Anzahl von Pflichten für die Dhimmis fest, die erfüllt werden mussten. Nach dem bis
    heute wirkenden Rechtsgelehrten al-Mawardi (†1058) gehören folgende Verhaltensweisen zwingend zu den zu
    erfüllenden Pflichten:

    Verzicht auf Angriffe oder Beleidigungen des Korans, des Propheten und des Islam überhaupt,
    Verbot der Berührung oder Heirat einer Muslima, Bedrohung des Lebens oder Eigentums eines Muslims, des
    Versuchs der Missionierung eines Muslims und Verzicht auf jegliche Hilfe für die Feinde der Muslime.


    Daneben existierten nach al-Mawardi „wünschenswerte“ Verhaltensweisen:

    das Tragen bestimmter Kleidung, die Juden und Christen als solche kennzeichneten, das Verbot, neue Synagogen und
    Kirchen zu bauen oder höhere Häuser zu errichten als die der Muslime, und die Pflicht, sich des öffentlichen
    Genusses verbotener Produkte – Wein, Schweinefleisch – zu enthalten, und das Verbot der Zurschaustellung von
    Kreuzen und des Geläutes von Kirchenglocken.


    Insgesamt gesehen genossen Juden und Christen als Dhimmis mehr Rechte als Polytheisten, waren aber in ihrer
    Religionsausübung und gesellschaftlichen Position erheblichen Einschränkungen unterworfen und mussten den
    Muslimen in allen Belangen Demut bezeugen, da diese allein als religiös, rechtlich und gesellschaftlich Bevorrechtigte angesehen wurden.

    Ebenso ging das Bemühen muslimischer Herrscher dahin, die Anzahl von Nichtmuslimen zu verringern und durch den Entzug von Rechten Anreize zur Konversion zu schaffen, da nach bis heute geltender Lehre Juden- und Christentum langfristig zum Aussterben verurteilt sind.

    Konversion als Ziel

    Ziel der demütigenden Einschränkungen und Vertragspflichten war somit die Konversion der Dhimmis, da die Zwangskonversion grundsätzlich im Islam verboten ist, auch wenn sie gelegentlich vorkam. Eine Ausnahme bildete im osmanischen Imperium im Rahmen des als Millet-Systems geregelten Dhimmistatus die Devsirme (Knabenlese), die vom späten 14. bis ins frühe 18. Jahrhundert auf dem Balkan und in Anatolien durchgeführte jährliche Wegnahme von ihren Familien und Zwangskonvertierung christlicher Knaben und junger Männer zwischen acht und 20 Jahren auf Grundlage von Sure 8, Vers 41, um diese im Verwaltungsdienst und der militärischen Elitetruppe der Yeniçeri (Yanitscharen) einzusetzen.

    Die historische Situation des Dhimmistatus klingt heute noch in der islamischen Welt nach, da Juden und Christen de
    jure und de facto in der Regel nur geduldet sind oder, wie in der Türkei, in der Religionsausübung starken
    Beschränkungen und Kontrollen unterliegen, wenn sie nicht aktiv verfolgt und das Ziel von Ausschreitungen werden,
    wogegen die jeweilige islamische Obrigkeit oftmals nicht einschreitet. Das bekannteste Beispiel für den heute noch
    geltenden Dhimmistatus stellen die koptischen Christen in Ägypten dar, die seit der Arabischen Revolution verstärkten
    Terroranschlägen und Schutzgelderpressungen ausgesetzt sind. Zudem werden vermehrt junge koptische Frauen
    entführt, zwangsverheiratet und gezwungen, zum Islam zu konvertieren. Ebenso können Mitglieder der kleinen
    Gruppe auf den Malediven lebender Christen keine Staatsbürger werden, da dies Muslimen vorbehalten ist.

    Nicht nur in Afghanistan, sondern auch im Westen mehren sich die Anzeichen für einen freiwilligen Dhimmistatus,
    wenn man islamischen Gruppen im Zuge vorauseilenden Gehorsams angebliche „islamspezifische Rechte“ gewährt,
    die sich aus dem allgemein gewährten Freiheitsrecht der Religionsausübung nicht ableiten lassen, da diese der
    Einführung der gesamten Scharia dienen.


    Dies geht konform mit der Tendenz, christliche Traditionen zu verleugnen und zu verdrängen, um präventiv die „Gefühle der Muslime“ nicht zu verletzen, wobei man im Zeichen eines eigentümlichen Toleranzgebahrens jede Kritik stigmatisiert und kriminalisiert, da man Angst vor gewaltsamen Ausschreitungen wie bei dem Konflikt um die Muhammad-Karikaturen hat.

    Dies beinhaltet nichts anderes als die Selbstaufgabe der gewachsenen kulturell-religiösen Identität und eine moralische Kapitulation gegenüber diesen Gruppen, die Nichtmuslime bestenfalls als Schutzbefohlene sehen und von der Einverleibung Europas in eine globale islamische Gemeinschaft träumen.
    __________________________________________________ ___________________________________________
    Dr. rer. soc. Thomas Tartsch ist freiberuflicher Verleger und Publizist in Deutschland und wissenschaftlicher Berater
    von Personen, Bürgerinitiativen und Parteien, u.a. des Islam-Beirats beim CDU-Kreisverband Dortmund. Seine
    Themenschwerpunkte sind islamischer Fundamentalismus und Jihadismus. Neueste Veröffentlichung: „Muhammads
    Erbe: Dschihad, Dhimmi, Tötungs- und Bekämpfungsvers“ 2011, Gehenna Velag, 116 S., Fr. 11.90/€ 7.90
    Von Dr. Thomas Tartsch

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    Geändert von ABAS (09.01.2024 um 07:04 Uhr)
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  7. #167
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    Standard AW: Warnung vor Migrantenpartei

    Nachfolgend eine weitere aufschlussreiche Abhandlung ueber den Status von Schutzbefohlenen im Islam!

    „Schutzbefohlene” – Christen und Juden unter islamischer Herrschaft

    Muslime rühmen oft die Toleranz des Islam und berufen sich dabei auf Sure 2, 256: „In der Religion gibt es keinen Zwang.“

    In der Tat: wenn muslimische Heere Gebiete eroberten, in denen Christen, Juden oder Zarathustra-Anhänger lebten, wurden diese nicht gezwungen, den Islam anzunehmen, sondern konnten auch unter islamischer Herrschaft ihre Religion beibehalten. Allerdings haben diese religiösen Gruppen nach traditionellem islamischem Recht in einem islamischen Staat nicht die gleichen Rechte wie die Muslime.

    Sie gelten als „Schutzbefohlene“ oder „Schutzberechtigte“ (Ahlu-dh-Dhimma), d. h. dass Muslime ihnen unter bestimmten Bedingungen Schutz für ihr Leben und ihren Besitz garantieren und gewisse Freiheiten gewähren dürfen. Auf islamischer Seite ist nur der jeweilige Herrscher berechtigt, den entsprechenden Schutzvertrag abzuschließen. Der Koranvers, auf den sich diese Regelung im Wesentlichen stützt, steht in Sure 9,29:

    „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – bis sie, sich erniedrigend, Tribut entrichten.“

    Gegen die Götzendiener (Polytheisten) sollen die Muslime nach Sure 9,5 allerdings so lange kämpfen, bis jene getötet werden oder sich zum Islam bekehren.

    Erniedrigung

    Solange die „Schutzbefohlenen“ nicht bereit sind, den Islam, die beste Religion (Sure 3,19 und 3,110) anzunehmen, muss ihnen ihre Unterlegenheit und die Minderwertigkeit ihres Glaubens immer wieder vor Augen geführt werden. Den Nichtmuslimen soll ein Leben im Rahmen der islamischen Gesellschaft ermöglicht werden, damit sie schließlich die Vorzüge der Scharia erkennen und sich zum Islam bekehren.

    Weder aus dem Koran noch aus dem Beispiel Mohammeds oder der ersten Kalifen lassen sich völlig einheitliche Bestimmungen für den Umgang mit den „Schutzbefohlenen“ ableiten. Deshalb können hier nur einige Regeln skizziert werden, die je nach Situation und Land stark abgewandelt werden konnten. Der „Schutzvertrag“ soll für die ganze Lebenszeit gelten. „Schutzbefohlener“ (Dhimmi) kann jeder erwachsene, freie Angehörige einer Buchreligion sein, der Verstand besitzt, zum Kampf fähig ist und die Kopfsteuer (Dschisya) zu zahlen vermag.

    Kinder, Frauen, arbeitsunfähige Männer und Personen, die kein Einkommen haben, brauchen keine Kopfsteuer zu bezahlen. Die Kopfsteuer war je nach Epoche oder Gebiet unterschiedlich hoch. Sie konnte allerdings zu manchen Zeiten als so belastend empfunden werden, dass „Schutzbefohlene“ es vorzogen, den Islam anzunehmen, um von der Kopfsteuer befreit zu werden. Die Gesetze, die den Dhimmi-Status definieren, zielen darauf ab, es den unterworfenen Anhängern anderer Religionen unmöglich zu machen, den Aufbau der islamischen Gesellschaft in irgendeiner Form zu behindern oder gar zu gefährden.

    Verbote und Einschränkungen

    So ist es nach islamischem Gesetz den „Schutzbefohlenen“ verboten, den Koran, Mohammed oder den Islam zu kritisieren (vgl. das Blasphemiegesetz in Pakistan), einen Muslim in Bezug auf seine Religion zu verwirren oder die Feinde der islamischen Welt zu unterstützen. Sie dürfen keine Positionen einnehmen, in denen sie über Muslimen stehen könnten, besonders in der Regierung, im Richteramt (für das der Islam die wichtigste Voraussetzung ist), im Militär oder als Polizisten.

    Allerdings werden von einigen Rechtsgelehrten den „Schutzbefohlene“ eigene Richter für die Regelung „innerer Angelegenheiten“ zugestanden. Wenn sie auch nicht gezwungen werden, den Islam anzunehmen, sollen sie jedoch vor allem in den Städten daran gehindert werden, die Kennzeichen ihres Glaubens zu zeigen, weil im Herrschaftsbereich des Islam keine Kennzeichen des Unglaubens geduldet werden sollen.

    In manchen Gegenden war und ist es jedoch Christen erlaubt, ihre Kreuze zu zeigen, Glocken zu läuten und Kirchen oder Klöster zu bauen, in anderen war und ist es ihnen verboten. Auch hinsichtlich Kleidung und Kopfbedeckung sollten sich zum Teil bis heute die Angehörigen anderer Religionen von den Muslimen unterscheiden – damit sowohl ihr Ungehorsam gegenüber dem Islam als auch ihre Erniedrigung offen sichtbar werden. Zeitweilig sollten Christen und Juden sich durch die Farbe ihres Gürtels als Nichtmuslime zu erkennen geben.

    Freiheiten

    Der Genuss von Wein und Schweinefleisch soll den „Schutzbefohlenen“ straffrei erlaubt sein.

    Allerdings wird ihnen in der Regel verboten, Wein und Schweine in der islamischen Öffentlichkeit sehen zu lassen. Im Übrigen sollen sie jedoch – wie die Muslime – dem islamischen Strafrecht unterworfen sein. Das islamische Recht gesteht den „Schutzbefohlenen“ prinzipiell ihr eigenes Eherecht zu. Streit gibt es über die Fragen, wie zu verfahren sei, wenn ein Dhimmi zum Islam übertritt, wenn Angehörige verschiedener nicht-islamischer Religionen heiraten wollen bzw. welcher Religion die aus einer solchen Ehe hervorgehenden Kinder angehören sollen. Auch im Rahmen des Erbrechts wird den „Schutzbefohlene“ eine gewisse Eigenständigkeit gewährt. Selbst wenn den „Schutzbefohlenen“ also innerhalb der islamischen Gesellschaft in einem sehr eingeschränkten Rahmen „Religionsfreiheit“ und die interne Regelung einiger rechtlicher Fragen zugestanden wird, sind sie im Grunde doch „Bürger zweiter Klasse“ und mancherlei Diskriminierungen ausgesetzt.

    Literatur: Ishak Ersen, Die Rechte und Pflichten der Juden und Christen in einem islamischen Staat, Licht des Lebens, Villach, Österreich, 1992

    Quelle: Orientierung 1998-04; 15.09.1998

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  8. #168
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    Zitat Zitat von Differentialgeometer Beitrag anzeigen
    Dann ist er halt auch ein Kafir. Dafür kann ich nichts. Bezüglich des Aqaid im Islam gibt es überhaupt keine Diskussion und kein Mittel zum Zweck; egal wie hehr die Ziele sein mögen.
    Der Tunesier Ali Bel Hady hat öfter im Prison gesessen wegen seiner Religion wie du dir vorstellen kannst.Er hat sich mit General Khaled Nezzar angelegt ,als er zum Jihad für den Irak aufrief.
    Sein Sohn Abd ul Karim ,ging in den Widerstand und wurde in den Bergen der Kabylei von der Anp erschossen. Bel Hady hat immer weitergemacht,während die Madanis in Doha hockten und Kebir in Köln..Während andere wie die Idioten von der Hamas in regelmässigen Abständen in Doha "Exil"beantragen bleibt er in Algier und predigt weiter ,falls er nicht gerade einfährt.
    Ich persönlich hasse die alle ,aber sein Durchhaltevermögen imponiert mir .Kuffr ist was anderes.
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  9. #169
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    Zitat Zitat von tecumseh Beitrag anzeigen
    Wartet noch ein paar Jährchen bis die erste islamische Partei antritt. Die bekommt auf Anhieb alle Stimmen aller wählenden Moslems. Schätzungen gehen von bis zu 10 % der Wählerstimmen aus. Vermutlich werden mit der Zeit die meisten Moslems auch zu den Wahlen gehen nur um es den Dhimmis so richtig zu zeigen. Dann sind 20 % locker drinne. Tendenz mit dem Bevölkerungswachstumd der Musels rasant steigend. Schöne Neue Welt....
    Die einen gründen eine Partei, die anderen ficken sich eine zurecht.

  10. #170
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