Das Gunter Demnig mit den sog. Stolpersteinen sich eine goldene Nase verdient, ist ja nichts Neues mehr...
Aber mittlerweile bekommt man anscheinend für's Berufsverbot und einen gescheiterten Selbstmordversuch auch schon einen Stein?
Die Vita von diesem Dr. Hünnebeck liest sich alles andere als sauber:
https://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey/W2894BFD469BOLDDE/$FILE/063_Huennebeck_Dr_Wilhelm.pdf
Komprimiert zusammengefasst hat Dr. Hünnebeck Berufsverbot erhalten, weil er als sog. Halbjude 1940 (!) als Notar Vertragsunregelmäßigkeiten zugunsten von Juden und zu Lasten des deutschen Staates begangen hat. Den Selbstmordversuch hat er 1953 unternommen, weil er nach seiner Wiederzulassung als Notar in 1948 Mandatengelder zugunsten seines Geliebten und für seine Frau unterschlagen hatte.
"Damit nicht genug, wurde Hünnebeck im April 1939 von einer Frau angezeigt beim Rechtsamt und der Rechtsanwaltskammer, weil er eine sexuelle Beziehung zu einer Jüdin habe."
"... dass gegen Hünnebeck nunmehr auch wegen einer möglichen Straftat nach § 175 Strafgesetzbuch in zwei Fällen ermittelt würde. Der Vorwurf lautete auf sexuelle Belästigung zweier Männer."
"Bevor das eingeleitete Dienststrafverfahren eine Fortsetzung fand, beantragte er selbst im September 1940 seine Löschung aus der Liste der zugelassenen Rechtsanwälte beim Bochumer Amts- und
Landgericht. Die Löschung erfolgte am 26. Oktober 1940, damit verlor er automatisch auch seine Zulassung als Notar."
"Anfang 1953 wußte er aus seinen Verstrickungen keinen Ausweg mehr: Er floh nach Hamburg, unternahm am 7.2.1953 einen Selbstmordversuch, wurde in der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Hamburg behandelt und stellte sich im Oktober 1954 den Strafverfolgungsbehörden in Berlin."