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Thema: Einberufung im Kriegsfall ?

  1. #1
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    Standard Einberufung im Kriegsfall ?

    Huhu, eine Frage,
    wird es im direkten Kriegsfall in Deutschland eine Mobilmachung geben
    und falls ja wer wird dann einberufen ?

    Bekommt jeder Deutsche von Alter x bis y eine Aufforderung zur Musterung
    oder wie wird es dann ablaufen ?

    ich vermute das man plant die Asys (80% Männer im Alter um die 30) als Soldaten einzusetzen
    (in der dümmlichen Annahme das die dann auch für Deutschland kämpfen),
    deshalb die ganzen kasernenartigen Asy-Lager.


  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 12a

    (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
    (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
    (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
    (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
    (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
    (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.


    ---------------------------------------------

    Wehrpflichtgesetz (WPflG)

    § 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht

    (1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt. Sie umfasst die Pflicht, sich zu melden, vorzustellen, nach Maßgabe dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen, sich auf die geistige und körperliche Tauglichkeit und auf die Eignung für die Verwendungen in den Streitkräften untersuchen zu lassen sowie zum Gebrauch im Wehrdienst bestimmte Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke zu übernehmen und entsprechend dem Einberufungsbescheid zum Dienstantritt mitzubringen.
    (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.
    (3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.
    (4) Bei Offizieren und Unteroffizieren endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden.
    (5) Im Spannungs- und Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Der militärische Trend geht seit den Weltkriegen eindeutig weg von Mannstärke. Also keine Sorge. Speziell für Deutschland gilt: Man erzieht keine Gesellschaft zu identitätslosen Schafen, um sie danach in den Krieg zu schicken. Die Drecksarbeit werden Profis machen, denen es egal ist für wen sie kämpfen, solange das Cash stimmt.

  4. #4
    Vom Wahnsinn begeistert Benutzerbild von Affenpriester
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Ich mach dann einen auf geistig unzurechnungsfähig und suchtkrank. Ich brauch da nicht einmal schauspielerisches Talent an den Tag zu legen. "So einem ne Schusswaffe in die Hand geben? Der Idiot erschießt noch seine eigenen Kameraden und vergewaltigt verwirrt den Truppenführer, noch bevor der Feind da ist. Sperrt den lieber ein, sicher ist sicher!"
    Und da wir traditionell Kriege verlieren, bin ich nach der Befreiung eine Art Opfer des Systems und verklage die Überlebenden auf Entschädigung. Tingeln durch Talkshows und weinend erklären, wie man mit mir umging und Bücher verkaufen ... toll. Ich geb doch mein Leben nicht her für euch und diesen Staat, sorry! Ist nicht böse gemeint und so, aber wozu?
    Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben
    -
    Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung

  5. #5
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Ähhhhm, gegen welchen "Feind" sollen die denn mobil gemacht werden???
    Gegen ethnisch Verwandte Araber, um uns dekadenten selbsthassenden Westlern "den Hintern zu retten"
    Soll das die Essens dieses Threats sein!?
    Hahaha

  6. #6
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Ähhhhm, gegen welchen "Feind" sollen die denn mobil gemacht werden???
    Gegen ethnisch Verwandte Araber, um uns dekadenten selbsthassenden Westlern "den Hintern zu retten"
    Soll das die Essens dieses Threats sein!?
    Hahaha 😁

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Zitat Zitat von rumpelgepumpel Beitrag anzeigen
    Huhu, eine Frage,
    wird es im direkten Kriegsfall in Deutschland eine Mobilmachung geben
    und falls ja wer wird dann einberufen ?

    Bekommt jeder Deutsche von Alter x bis y eine Aufforderung zur Musterung
    oder wie wird es dann ablaufen ?

    ich vermute das man plant die Asys (80% Männer im Alter um die 30) als Soldaten einzusetzen
    (in der dümmlichen Annahme das die dann auch für Deutschland kämpfen),
    deshalb die ganzen kasernenartigen Asy-Lager.

    Verdammt langsam heute das net.

    Deutsche Multikulti-Soldaten haben sich in internationalen Friedenseinsätzen zu befinden.
    Und was in Europa ist, macht eine Internationale Truppe mit verschiedenen Kontingenten.
    Ein Szenarion, Deutschland führt gegen Polen Krieg gibt es nicht. Auch nicht gegen Russland.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  8. #8
    forward ever Benutzerbild von Lichtblau
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Ich glaube nicht das die sich trauen das volk zu bewaffnen, nach dem vertrauensverlust durch die umvolkung.

  9. #9
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 12a

    (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden....
    aja danke,
    ob ich kämpfen werde hängt natürlich vom Feind ab,
    wenn Muselanten Deutschland angreifen dann nehme ich gern eine Waffe in die Hand,

    wenn aber Russland einmarschiert dann müsste ich mir das nochmal überlegen ob ich auf Russen schießen würde, ich denk mal eher nicht

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Einberufung im Kriegsfall ?

    Zitat Zitat von rumpelgepumpel Beitrag anzeigen
    Huhu, eine Frage,
    wird es im direkten Kriegsfall in Deutschland eine Mobilmachung geben
    und falls ja wer wird dann einberufen ?

    Bekommt jeder Deutsche von Alter x bis y eine Aufforderung zur Musterung
    oder wie wird es dann ablaufen ?

    ich vermute das man plant die Asys (80% Männer im Alter um die 30) als Soldaten einzusetzen
    (in der dümmlichen Annahme das die dann auch für Deutschland kämpfen),
    deshalb die ganzen kasernenartigen Asy-Lager.

    Keiner wird eingezogen weil die BW kein Material hat.
    Die meisten G3 wurden verschenkt oder vernichtet, G 36 haben die nicht viel, Leos uns Marder wurden auch die meisten vernichtet, Heeresflugabwehr komplett abgeschafft, die haben wahrscheinlich nicht mal mehr genug Unimog das sie Leute irgendwohin schaffen können.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

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