Habe jetzt an verschiedenen Stellen gelesen, dass der Horst mit seiner Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht eine Frist von 6 Monaten seit dem Bekanntwerden des Rechtsverstoßes der Bundesregierung einhalten muss. Da Merkel am 4. September die Grenzen geöffnet hat, bleibt ihm also noch bis Anfang März Zeit. Spätestens dann muss er aber Farbe bekennen.