Die einfache Antwort darauf muß lauten:......
Überall dort wo es öffentliche Angebote gibt,
die aber höchst nahe sensible Sicherheitsbereiche
ausführen, wie es nun mal Flughäfen sind, können
keine Gesinnungs-Ethnien arbeiten, welche
weder Staatsbürger noch Antragsteller sind,
welche sich nicht einmal bisher zum Land in
dem sie leben und arbeiten wollen nachweislich
bekannt haben.
So ist das!
Thomas