Die gute alte Staatsraison. Problematisch halte ich, so zu tun, als wäre dies irgendwas neues hierzulande, womöglich noch den bösen Besatzern oder wem auch immer geschuldet. Die Genealogie dieses Prinzips zeigt aber, daß sich mit aufkommen des neuen Staats (noch im Absolutismus) dieses Prinzip der Willkürherrschaft (sollte der Staat im Sinne der Jurisprudenz gefährdet scheinen) jederzeit anwendbar sein sollte, um den Herrn Staatsadligen größtmögliche Willkürherrschaft zu sichern. Dies gilt für Kontinetaleuropa, der angelsächische Raum ging viel früher den Weg des common laws, mit Wahl der Richter, indiviueller Anwendung des Rechts durch den Richter und verbindlichen Bezug auf die Präjudiz, vom Volk regional gewählt.
Gibt bei Macchiavelli zur lieben Staatsraison schon schöne Ausführungen.