und was zumindest mir bis eben noch nicht bekannt war ist, dass der Vizepräsident des Bundesverfassungsgericht, Prof. Kirchhof in einem Zeitungsartikel der im August dieses Jahres in der FAZ zu finden war, folgendes erklärte: "Den wenigsten die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu" Damit haben wir es schriftlich von oberster Stelle, dass Merkel mit der Grenzöffnung gegen geltende Gesetze gehandelt hat. Wem das jetzt noch nicht reicht, dem ist nicht mehr zu helfen. Nach meinem Rechtsverständnis wären somit alle nachfolgenden Handlungen bis zum letzten Bescheid gesetzteswidrig und somit ungültig.
Gruß Käuzle