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Thema: Reichsbürger

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Eloy
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    Standard AW: Reichsbürger

    Putsch gescheitert:

    "Amtsanmaßung durch eigenmächtiges Handeln und illegaler Festnahme durch einen Berliner Polizisten verhindert Absetzung Merkels"
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Nur noch Helden!
    "Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."

    Heinrich von Brentano

  2. #2
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Eloy Beitrag anzeigen
    Putsch gescheitert:



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    Nur noch Helden!
    Evtl. eine billige VS-Provokation. Im Übrigen lügt der Focus natürlich, weil "Reichsbürger" nicht per se auf die 1871er Verfassung festgelegt sind, also das Deutsche Kaiserreich, sondern lediglich gemeinsam mit dem sog. BVerfG das Fortbestehen des Deutschen Reiches feststellen. Einige nutzen daraus entstehende rechtliche Unklarheiten, um Forderungen von Behörden der sog. BRD abzuwehren.
    Ex septentrione lux

  3. #3
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Reichsbürger

    Dass "die Deutschen" eine Verfassung beschliessen, ist übrigens praxeologisch unmöglich. Es können immer nur einige oder viele sein. Die sie dann den anderen oktroyieren, was die Frage aufwirft, warum die das mit der Mehrheit nicht ebenso dürften.
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  4. #4
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Erstens gibt es den UCC erst seit 1952, auch wenn mit der Arbeit daran schon 1942 begonnen wurde.
    Zweitens ist der UCC nur für die USA relevant, als einheitliches nationales Handelsrecht (das es nämlich eigentlich nicht gibt, weil die Kompetenz dafür gemäß Verfassung bei den Bundesstaaten liegt).
    Aha! Von Wiki und Co.? Habbich mir schon gedacht.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Drittens ist der UCC überhaupt kein Gesetz, sondern ein unverbindlicher Vorschlag, dem die meisten US-Bundesstaaten allerdings gefolgt sind, jedoch aus eigenem Willen, nicht weil es eine Rechtspflicht dazu gibt.
    Klar, es gibt auch keine Gesetze außer den Naturgesetzen. Es ist ein Statut, ugs. Gesetz genannt. Und wird auch so benutzt. Du solltest Dir das Formblatt UCC01 mal ansehen.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Viertens ist der UCC auch kein internationales Abkommen, dem andere Staaten beitreten könnten. Er betrifft nur die USA.
    Sagt Wiki.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Fünftens hat das Unidroit damit überhaupt nichts zu tun. Auf deren Website steht nichts vom UCC. Wozu auch, der ist ja eine rein nationale Veranstaltung.
    Die UNIDROIR Orga ist der "Berater" für das UCC und andere, nationale Handelsgesetze.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Mehr findest du hier: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Geh mal zu den Quellen, etwa hier: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Exakt! Das sind die "richtigen" Quellen. Aber laß' mal stecken. Du hast wieder einmal Recht und ich meine wohlverdiente Ruhe!
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das kannst du sicherlich belegen. Meines Wissens steht im Urteil explizit das Gegenteil. Allerdings nicht in 2 BvF 3/11 / 2 BvR 2670/11 / 2 BvE 9/11, weil das Thema in diesem Verfahren gar nicht zur Debatte stand (falls doch, bitte belegen). Aber schau mal in 2 BvC 1/07 / 2 BvC 7/07 in Leitsatz 3 sowie Rn. 144. Dort steht ausdrücklich, dass die Wahl 2009 nach dem alten, mangelhaften Verfahren durchgeführt werden durfte, weil die Zeit für eine Änderung des BWG zu kurz war, der Mangel jedoch nicht so groß, dass eine unzumutbare Verzerrung des Wählerwillens zu erwarten war. Über damals schon zurückliegende Wahlen sagt das Gericht überhaupt nichts, allenfalls in Punkt 3 der Leitsätze. Aber wenn ich was übersehen haben sollte, kannst du mir das sicherlich belegen (aber bitte mit Zitat, also "Rn. xy", nicht nur, was du daraus machst).
    Meiner Information nach (Kollege im AA, Jurist hat mir das "unter der Hand" sehr leise gesagt!) ist das Wahlgesetz mit dem GG (Verfassung ) nicht vereinbar. Unter anderem wegen der Überhangmandate und aus dem Grund DE JURE(!) seit 1956 obsolet.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ach, und noch so ganz nebenbei: selbst ein verfassungswidrig tätiges Parlament kann unter gewissen Bedingungen durchaus rechtswirksame Gesetze erlassen und Beschlüsse fassen. Das hat es in der Bundesrepublik gegeben, jawohl, sogar gleich zwei Mal! Wer es nicht glauben will, der kann sich das vom Bundesverfassungsgericht bestätigen lassen (2 BvG 1/51, Entscheidungsformel sowie Rn. 92ff).
    Kann gemacht werden, ist nur nicht gesetzmäßig!! Und da alles andere ohnehin nach de facto geht, hast Du völlig recht. Deshalb gibt es den Rechtsstaat BRD auch nicht als Rechtsstaat, weil wir uns in einem völlig rechtsfreien Raum befinden. Es wird allerdings vorgespielt, es sei alles rechtswirksam.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Da das Bundeswahlgesetz in der gegenwärtigen Fassung (seit 2012) jedoch noch nie aus verfassungsrechtlichen Gründen in Frage gestellt wurde, darf man davon ausgehen, dass mit der Wahl 2013 alles in Ordnung war und wir jetzt endlich, endlich wieder einen ordentlichen Bundestag und eine dito Regierung haben. Ach, ist das schön.
    Wer das "glaubt", wird seelig. dann werde mal seelig, mein bundesrepublikanischer Gläubiger. Dir wird der Glauben demnächst heftigst ausgetrieben. Und dann würde ich gern Dein betroffenes(!) Gesicht sehen, was mir leider nicht vergönnt sein wird, Du scheinst immer noch nicht zu merken, daß wir die Endzeit Generation sind, oder?

  5. #5
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    Exakt! Das sind die "richtigen" Quellen. Aber laß' mal stecken. Du hast wieder einmal Recht und ich meine wohlverdiente Ruhe!
    Natürlich habe ich Recht. Falls aber nicht, bitte ich um konkrete Belege. Flapsige Redensarten reichen nicht.

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    Meiner Information nach (Kollege im AA, Jurist hat mir das "unter der Hand" sehr leise gesagt!) ist das Wahlgesetz mit dem GG (Verfassung ) nicht vereinbar. Unter anderem wegen der Überhangmandate und aus dem Grund DE JURE(!) seit 1956 obsolet.
    Exzellente Quellenlage - "hab ich auf dem Klo gehört". Sag mir lieber, wo das im Urteil steht. Die Fachtermini sind auch nicht so deine Sache, ein verfassungswidriges Gesetz ist deswegen nicht "obsolet". Das BWG in seiner gegenwärtigen Form ist aber verfassungsgemäß.

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    Dir wird der Glauben demnächst heftigst ausgetrieben. Und dann würde ich gern Dein betroffenes(!) Gesicht sehen, was mir leider nicht vergönnt sein wird, Du scheinst immer noch nicht zu merken, daß wir die Endzeit Generation sind, oder?
    Ich weiß, das Ende ist nahe. Aber an der Bundestagwahl von 1957 und Adenauers dritter Wahl zum Bundeskanzler dürfte das wohl nicht liegen.

  6. #6
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Natürlich habe ich Recht. Falls aber nicht, bitte ich um konkrete Belege. Flapsige Redensarten reichen nicht.
    Klar hast Du so was von Recht, daß mir dazu nur Flapsigkeiten einfallen.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Exzellente Quellenlage - "hab ich auf dem Klo gehört".
    Äpfel mit Birnen. Vom Klo schrieb ich nicht. Es gibt Infos, die eben nicht öffentlich gemacht werden und dann braucht man Leute, die ein wenig mehr wissen.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Sag mir lieber, wo das im Urteil steht. Die Fachtermini sind auch nicht so deine Sache, ein verfassungswidriges Gesetz ist deswegen nicht "obsolet". Das BWG in seiner gegenwärtigen Form ist aber verfassungsgemäß.
    Verfassungsgemäß. Aha! Von welcher Verfassung schreibst Du? Die im Art. 146 GG, oder wat? ich vermute, daß das "neue" BWG nach wie vor die Überhangmandate nicht betrachtet hat, oder?
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ich weiß, das Ende ist nahe. Aber an der Bundestagwahl von 1957 und Adenauers dritter Wahl zum Bundeskanzler dürfte das wohl nicht liegen.
    Nein, aber das waren kleine Puzzlesteine auf dem Weg forthin, denn nichts geschieht aus Zufall. Alles geplant. Siehe Churchill und Roosevelt.

  7. #7
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    Aha! Von welcher Verfassung schreibst Du? Die im Art. 146 GG, oder wat?
    Diejenige, nach der das BVerfG richtet, von dem du ja so viel hältst.

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    ich vermute, daß das "neue" BWG nach wie vor die Überhangmandate nicht betrachtet hat, oder?
    Selbst lesen: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zitat Zitat von Le Bon Beitrag anzeigen
    Nein, aber das waren kleine Puzzlesteine auf dem Weg forthin, denn nichts geschieht aus Zufall. Alles geplant. Siehe Churchill und Roosevelt.
    Jetzt wissen wir, wer uns den Ärger mit den Überhangmandaten eingebrockt hat. Und mit den Ausgleichsmandaten auch noch.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Reichsbürger

    darf man davon ausgehen, dass mit der Wahl 2013 alles in Ordnung war und wir jetzt endlich, endlich wieder einen ordentlichen Bundestag und eine dito Regierung haben. Ach, ist das schön.
    Daran kann man eine gewisse Naivität erkennen... An unserem Gymnasium hätte sich GSCH wahrscheinlich keine 3 Monate gehalten, dann hätten ihn die Lehrer in eine für ihn angemessene Umgebung transferiert, in die Sonderschule.
    Eine Regierung, die durch Wahlen an die Macht gekommen ist, die dem geltenden Recht nicht genügen, darf keine Gesetze beschließen respektive ihre beschlossenen Gesetze sind aufzuheben.
    Er passt allerdings genau in des Profil des angenehmen Bundesbürgers, der an die Obrigkeit glaubt und sich die Welt schön redet.
    Wieder mal einer, der hinterher von nichts gewusst hat.

  9. #9
    Mitglied
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Daran kann man eine gewisse Naivität erkennen... An unserem Gymnasium hätte sich GSCH wahrscheinlich keine 3 Monate gehalten, dann hätten ihn die Lehrer in eine für ihn angemessene Umgebung transferiert, in die Sonderschule.
    Eine Regierung, die durch Wahlen an die Macht gekommen ist, die dem geltenden Recht nicht genügen, darf keine Gesetze beschließen respektive ihre beschlossenen Gesetze sind aufzuheben.
    Setzen, nachsitzen. Die gegenwärtige Regierung ist durch Wahlen an die Macht gekommen, die dem geltenden Recht genügen. Das seit 2012 geltende BWG ist verfassungskonform, und der gegenwärtige Bundestag wurde danach gewählt. Also ist auch Frau Merkel zumindest in ihrer gegenwärtigen Amtszeit rechtmäßig Kanzlerin.

    Im Übrigen beschließt die Regierung keine Gesetze. Aber das kriegen wir später.

    Auf dein Gymnasium kam man wohl, obwohl der mühselige Prozess des Lesenlernens einfach übersprungen wurde? Muss eine Waldorfschule gewesen sein.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Reichsbürger

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Setzen, nachsitzen. Die gegenwärtige Regierung ist durch Wahlen an die Macht gekommen, die dem geltenden Recht genügen. Das seit 2012 geltende BWG ist verfassungskonform, und der gegenwärtige Bundestag wurde danach gewählt. Also ist auch Frau Merkel zumindest in ihrer gegenwärtigen Amtszeit rechtmäßig Kanzlerin.

    Im Übrigen beschließt die Regierung keine Gesetze. Aber das kriegen wir später.

    Auf dein Gymnasium kam man wohl, obwohl der mühselige Prozess des Lesenlernens einfach übersprungen wurde? Muss eine Waldorfschule gewesen sein.
    Mit der Definition von Regierung hast du wohl ein Problem, kein Wunder....
    Also die vor 2012 beschlossenen Gesetze sind m.E. noch gültig...wie ist das wohl möglich?
    Mein Tipp für dich, befasse dich mal mit Boolesche Algebra...dann wird dir geholfen

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    Nachher wirfst du komplexe Zusammenhänge vielleicht etwas besser verstehen...vielleicht, viel Hoffnung habe ich bei dir nicht

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