Reichsbürger sind Menschen, die sich die deutsche Staatsangehörigkeit (den gelben Schein) erkämpft haben.

Damit unterstehen sie den höheren Gesetzen der RuStag. Die Staatenlosen Bundesbürger haben das StaG.

Jetzt versuchen sie das diese Gesetze für sie gelten und schaut mal, wie die Presse das darstellt.


Reichsbürger
Wie "Reichsbürger" Justiz und Behörden in NRW ausbremsen
04.12.2015 | 05:40 Uhr

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Mit ellenlangen Erklärungen und Beschwerden durch die Instanzen versuchen Reichsbürger und ähnlichen Gruppen, die deutsche Justiz zu lähmen.Foto: dpa

Essen. Die Reichsbürger und ähnliche Gruppen erkennen den deutschen Staat nicht an - und belästigen Justiz und Behörden in NRW mit absurden Forderungen.

Eigentlich war es ein ganz normaler Fall. Doch trotzdem erzählt man sich am Amtsgericht in Duisburg-Hamborn auch drei Monate nach der Verhandlung noch die Geschichte von dem Mann, der seine Telefonrechnung nicht bezahlt hat. Das liegt daran, dass er der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" angehört.

Zu den Reichsbürgern und ähnlichen Gruppierungen gehören Menschen, die davon überzeugt sind, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist.

Der Verfassungsschutz beobachtet einige Anhänger dieser Szene, die sie dem rechtsextremen Spektrum zuordnen, schon seit einiger Zeit.

Viele der Reichsbürger halten Deutschland für eine Firma, sprechen häufig von der "Deutschland GmbH". Der letzte legitimierte Staat auf deutschem Boden war ihnen zufolge das deutsche Kaiserreich: Deshalb der Name "Reichsbürger".

Dementsprechend trat der Mann auch vor dem Amtsgericht in Hamborn auf. "Er wollte die Legitimation von Richter und Gericht nicht anerkennen", sagt Michael Meyer, Geschäftsführer des Amtsgerichts.
"Kaum ein Richter, der noch nicht mit Reichsbürgern zu tun hatte"

Weil der Mann sich als Reichsbürger fühlte, konnte oder wollte er dem Gericht auch keinen gültigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland vorlegen.


Gleiches galt für den Mann, den er statt eines Anwalts als rechtlichen Vertreter mitbrachte. Er gehörte ebenfalls zur Reichsbürger-Szene. "Beide konnten sich nicht ausweisen. Folglich konnten sie ihre Sache auch vor Gericht nicht verteidigen." Mittlerweile wurde der Mann rechtskräftig verurteilt.

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