Da hat also ein hoherBeamter auf eine steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären geklagt.
Meiner Ansicht nach wurde hier ein Strohmann ins Rennen geschickt, um die Enteignung der Beitragszahler und Rentner voranzutreiben.
Es wurde also eine Sachverständigenkommission im Auftrag des Bundesministers für Finanzen zur zukünftigen Besteuerung von Renten und Pensionen entwickelt.
Mitglieder derSachverständigenkommission waren:
● Prof. Bert Rürup(Vorsitzender, Universität Darmstadt),
● Klaus Altehoefer(Oberfinanzpräsident a. D.),
● Prof. Peter Bareis(Universität Hohenheim),
● Dr. Herbert Rische(Präsident Deutsche Rentenversicherung Bund),
● Hans Schreiber(Vorstandsvorsitzender der Mannheimer AG Holding),
● Prof. Hartmut Söhn(Universität Passau).
Obwohl nach eigenerAussage der Text des BVerfG-Urteils eine wichtige Arbeitsunterlage für die Sachverständigenkommission war, ist keinem ihrer Mitglieder aufgefallen, dass die vom BVerfG teilweise verwendeten Beträge für Renten zu hoch waren - auch nicht dem „Rentenpapst“ der Regierung, Rürup, oder dem Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung.
Fünf der Kommissionsmitglieder waren Beamte. Dennoch ist es ihnen entgangen, dass die vom BVerfG teilweise angenommenen Pensionshöhen zu niedrig waren.
Eigentlich sollte beim jetzigen Rentenunrecht jedem klar sein, dass er Steuer für etwas zahlen soll, dass er gar nicht erhält. Die Almosenrente ist nun mal keine korrekte Gegenleistung für die hohen Beitragszahlungen.
Aber das Ergebnis dieses skandalösen Urteils kann sich sehen lassen.
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