Zu bedenken ist, dass die Medienkonzerne sehr bemüht sind, oberflächlich die Fassade eines freien Journalismus aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser Fall nicht der erste dieser Art ist, sondern vielleicht nur der erste, indem der Urheber regimekritischer Äußerungen nicht kaltgestellt werden konnte.
Sofern der Betroffene gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagt und verliert, wäre erneut die Regimehörigkeit der Justiz bewiesen.