Schon hier wird deutlich, was das GG von einer Verfassung unterscheidet. Die Verfassung schützt den Bürger vor dem Staat,
den einzelnen Bürger...siehe USA.
Eine Gesetzgebung, die Einzelne benachteiligt, ist laut BVerG hinnehmbar, da der Staat nicht die Interessen und die Rechte Einzelner bei seiner Gesetzgebung berücksichtigen muss.
Kennst du nicht, wundert mich nicht
In der Verfassung der USA sind eben derartige Situationen ausgeschlossen, nicht perfekt, aber es gibt einen Rechtsanspruch dazu.
Und zu
Carlo Schmidt, seinen Vortrag hat er nie widerrufen...was das bedeutet, das kann sich sogar ein unbedarfter Bürger ausrechnen.
Das GG ist ein Instrument zur Kontrolle Deutschlands und kein Instrument, das den Bürger vor der Willkür des Staates schützen kann.
Das war nämlich niemals die Absicht der Siegermächte...
Die Politik hat schon lange den nächsten Rechtsbruch vollzogen und das GG zu einer Veranstaltung für die ganz Blöden reduziert.
Indem das BVerG keine Beschwerde annehmen muss, oder mit 3 Richtern ohne Begründung die Annahme verweigern darf, haben wir prinzipiell keine Möglichkeit mehr, irgendwelche Rechte des Einzelnen einzuklagen.
Die BRD ist übrigens schon lange kein Rechtsstaat mehr...Stichpunkt Staatshaftungsrecht und weitere.
Die Richter am BVerG sind lediglich Marionetten der Politik und der Besatzer, wie man schon an den Entscheidungen zum ESM gesehen hat.
Eigene rote Linien wurden von Entscheidung zu Entscheidung weiter überschritten, eine lächerliche Vorstellung.