Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
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Kindische Sozialkunde bla bla
[Links nur für registrierte Nutzer]Einen sehr guten Artikel zum Thema findet man bei der Zeitschrift "Der Freitag" (vom 03.01.2014): "Deutschland hat keine Verfassung" (Zitat: "Artikel 146 GG Eine vom deutschen Volk selbst bestimmte Verfassung ist seit 1989 überfällig! Doch die Politiker fürchten eine Verfassung wie der Teufel das Weihwasser!").
Allen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates war daher klar, dass dieses Grundgesetz nur ein vorläufiges Provisorium darstellte und nichts anderes war als ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte des zweiten Weltkrieges. Prof. Dr. Carlo Schmidt sprach daher im Sinne des parlamentarischen Rates, als er im Jahre 1948 die Bundesrepublik Deutschland als “Staatsfragment” und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung bezeichnete.
China untersteht nicht der USÁ.China auch, der Staat wurde, wie jeder andere auch, von Menschen ersonnen.
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.
hamburger, nur unterlag das GG seit dem 23. Mai 1949 vielen Veränderungen, wie man der [Links nur für registrierte Nutzer] schön entnehmen kann. Es ist doch bemerkenswert, das das hier im Forum von vielen angerufene Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG erst seit 1968 existiert.
Also ich würde sagen, das GG von heute hat zwar seinen Ursprung in dem GG über dessen Erarbeitung sich Carlo Schmid in seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat Gedanken gemacht hat, aber unterlag vielen Veränderungen. Tja und diese Veränderungen sollte man auch hinsichtlich der Aussagen Carlo Schmids bewerten, aber das hast du niemal gemacht, geschweige denn mal die Rede Carlo Schmids mit offenem Geist vollkommen zu Ende gelesen oder gehört.
Du und andere gleichen sich, sie reden immer groß von der[Links nur für registrierte Nutzer], kennen aber nur eine Formulierung daraus und die wird dann noch aus dem Kontext gerissen: "Modalitäten einer Fremdherrschaft".
Es sind ein paar nette Textstellen drin, z.B. diese hier:
Carlo Schmidt war im Gegensatz zu dir klar, das das GG sein würde, aber eben eine Verfassung, die Einschränkungen unterlag und zunächst nur für ein Staatsfragment galt und damit sich von anderen Verfassungen, die Ausdruck der Volkssouveränität sind unterscheidet. Das GG war von Anfang an eine Verfassung, aber eben eine Verfassung mit Einschränkungen, zwar keine oktroyierte, wie der Ratifizierungsprozess belegt, aber auch keine vollwertige, wie die der Weimarer Republik.Die erste Einschränkung ist, daß uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, daß wirdas Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigungwerden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein StückPolitik des Genehmi-gungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen !Die zweite Einschränkung ist, daß uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freieAusübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogardie Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen dieFülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie aufWiderruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob derNotstand eingetreten ist oder nicht.Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht dasGanze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinnezu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur einefragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nichtzuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politischeEntscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Dasmüßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden.
Nun, die Geschichte von 1949 bis heute ist uns bekannt, mit den uns bekannten Verträgen, vom Deutschlandvertrag bis hin zu Einigungs- und 2+4 Vertrag vielen die rechtlichen und räumlichen Einschränkungen, die Alliierten gaben immer mehr Teile der Volkssouveränität zurück.
Die Frage ist also keineswegs, ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, mitnichten, denn das es weder den politischen noch räumlichen Einschränkungen seiner Anfangszeit unterliegt, ist es hinsichtlich seiner Aufgabe genauso vollwertig wie frühere deutsche Verfassungen.
Ist das GG als vollwertige Verfassung Ausdruck wiedererlangter Volkssouveränität, das ist eine Frage die man nicht so einfach beantworten kann und garantiert nicht so eindeutig wie die Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, die wird sogar von Carlo Schmid mit Ja beantwortet. Es ist eben keine formaljuristische Frage, sondern eine rechtsethisch.philosophische Frage. Man kann sogar sagen, ein ganzer Fragenkomplex.
Reicht die Geschichte langer indirekter Zustimmung durch das Volk aus, um dem GG den besagten Ausdruck zu verleihen, oder ist dazu eine Volksabstimmung notwendig, etc. pp.
Wie ich bereits erwähnt habe, haben die Väter des GG durch ihre Formulierung des Artikels 146 als auch durch die Entscheidung den Artikel und die Präambel nicht unter den Schutz des Artikels 79 zu stellen, uns die freie Entscheidung darüber überlassen.
hamburger, wie bereits wiederholt bewiesen, ist das GG eine Verfassung.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Natürlich ist es eine Verfassung, wenn auch nur eine provisorische.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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