Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Im Schlussartikel 146 steht immer noch die Möglichkeit einer vom Volk initiierten und beschlossenen Verfassung. Weder steht im Artikel 146, dass der Staat diese Abstimmung durchführen muss, noch dass es sich um ein einklagbares Recht handelt. Bis jetzt ist das GG anstandslos vom Deutschen Volk als Verfassung angenommen worden.