Wenn in der Bundesrepublik Gewalttaten zwischen Deutschen und Zuwanderern stattfinden, ist in den meisten Fällen der Zuwanderer der Täter und der Deutsche das Opfer. Dies geht aus einem kürzlich erstellten Lagebericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zur „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ hervor. Als „Zuwanderer“ definiert das BKA alle Personen mit Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Schutzberechtigter, unerlaubt aufhältig und geduldet.
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Also DOCH????????
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