Ja, ist möglich. Wenn ein uneheliches Kind geboren wird, dann steht immer auch das Jugendamt mit im Boot und das Jugendamt beantragt dann den Vaterschaftstest im Namen des Kindes, welches ein natürliches Recht hat seinen leiblichen Vater zu kennen. So schaffen sie es die Unterhaltsansprüche auf den Vater zu übertragen.