Ich gebe ja zu, dass ich Hilfe brauche. Also zeig mir diesen Text im Notenwechsel. Alleine schaffe ich es einfach nicht.
Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag war der Deutschlandvertrag von 1955 überholt. Der Überleitungsvertrag auch, der ja nur eine Nebenvereinbarung dazu war. Der Notenwechsel stellt das förmlich fest. Zugleich hatte man sich darauf geeinigt, einige als nützlich erkannte Regeln beizubehalten. Das war eine Vereinbarung zwischen souveränen Partnern, wie man dem Text entnehmen kann.
Wo steht, dass es bis zu einem Friedensvertrag bei dem Inhalt des Notenwechsels bleiben soll? Auch das kann nicht finden.
Alle Fragen, die man in einem Friedensvertrag zu regeln pflegt, sind nach 1945 geregelt worden, zumeist bilateral. Der Rest war 1990. Wir haben Frieden mit allen Ländern dieser Welt und brauchen dafür keinen Vertrag mehr, der den Krieg beendet.