Also nicht nur die BRD geht mittels Gesetzgebung gegen "Holocaustleugner" vor, sondern auch Frankreich. Man muss deren Auffassung nicht teilen, muss man aber im Lichte von 'Je Suis Charlie' sehen. Ansonsten, ihr kennt die Regeln.Dieser ehemalige Mathematik-Lehrer [tatsächlich Chemie-Lehrer] war bereits früher wegen ähnlicher Vergehen verurteilt worden. Er mußte sich vor dem Gericht in Coutances wegen eines Videos verantworten, das die Vernichtung der Juden Europas in Zweifel stellte. Während der Verhandlung, diesen Mittwoch nachmittag am Gericht von Coutances, hat der Angeklagte erklärt, daß er nicht beabsichtigte, „das Gericht in eine Bühne zu verwandeln“. Dennoch hat der Mann die klassische revisionistische Argumentation ausgebreitet, indem er sich auf die Meinungsfreiheit berief und das Fabius-Gayssot-Gesetz [ähnlich dem § 130 StGB der BRD] mißachtete, das seiner Meinung „verfassungswidrig" sei, das das Verbrechen darstellt des Bestreitens des Bestehens der Verbrechen gegen die Menschheit [wie in den Nürnberger Prozessen von 1945/46 festgestellt]. Vor dem Gericht hat der Lehrer, der bereits 2007 für ähnliche Vergehen verurteilt worden war, unumwunden seine Überzeugungen dargelegt, daß er der Ideologie des Nationalsozialismus folgen würde.
Kern des Prozesses diesen Mittwoch war ein im Internet veröffentlichen Video..., in dem er die Existenz der Vernichtung der Juden Europas bestreitet und die Teilnahme Jugendlicher aus dem Departement der Bas-Normandie zu Schulreisen nach Auschwitz verurteilte, Reisen, die seiner Meinung nach eine „Vereinnahmung im Namen der „Erinnerungspflicht““ darstellen würde. In diesem Film von 45 Minuten Dauer, auf einer rechtsextremen Netzseite eingestellt ..., griff der Autor zwei sog. Erinnerungsvereinigungen an und benutzte die Bilder der Jugendlichen aus der Region, die an solchen Erinnerungsprojekten teilgenommen hatten.
Wenn die Verteidigung des Angeklagten keine Überraschung dargestellt hat, so hat im Gegensatz dazu das Urteil des Gerichts die Gemüter erhitzt. Vincent Reynouard wurde nämlich zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, also das Doppelte von dem, was die Staatsanwaltschaft gefordert hatte und was das Gesetz als Maximalstrafe festlegt (ein Jahr Gefängnis). Der Staatsanwalt, der die Strafe als zu hoch empfand, hat Berufung eingelegt. Es wird also einen zweiten Prozeß vor der Berufungskammer in Caen geben.
Der ehemalige Chemie-Lehrer, der bald 46 Jahre alt sein wird, wurde ebenso dazu verurteilt, 3.500 Euro an die Licra (Internationale Liga gegen den Rassismus und Antisemitismus) zu zahlen und weitere 500 Euro an die Vereinigungen D-Day Oberlord und Westlake Brothers Souvenir. Letztere hatte angekündigt, dieses Geld an englische Veteranen für die Bezahlung ärztlicher Untersuchungen weiterzuleiten. Zuletzt muß Vincent Reynouard einen symbolischen Euro an die Gemeinde von Trévières bezahlen.
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