Mein Vorschlag bezüglich der Kirchensteuer sieht so aus:
1. Entlassung aller Personen aus der bisherigen Mitgliedschaft und Abgabenpflicht. Das gilt für sämtliche Glaubensgemeinschaften, die zur Erhebung der Kirchensteuer berechtigt sind. Denn nicht nur die christlichen Kirchen dürfen Steuern erheben.
2. Freiwilliger Neueintritt aller Personen, die unbedingt Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sein wollen.
3. Völlig unabhängige finanzielle Selbstverwaltung aller Glaubensgemeinschaften.
Dann wollen wir doch mal sehen, ob EKD und RKK immer noch den dicken Maxe spielen können.