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Erfreulich.
Ich will einen Verwalter des christlichen Teils des Erbes dieses Landes.
Ich verzichte nur allzu gern auf diese Zweigstelle von Pro-Asyl und wie diese Banditen sonst noch so heißen.
Und die Praxis?
Machen wir mal kurz den Hoeneß bis zur Geburt?
Oder wird es abgetrieben?
Deine Argumente gegenüber dem Finanzamt hätte ich zu gerne gehört, dass Du der Steuerpflicht nicht nachkommst, nur weil ein Kind noch nicht geboren wurde.
([Links nur für registrierte Nutzer])Mit der Leibesfrucht wird ein Embryo bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen ungeborenen Menschen, welcher gesetzlich Träger von Rechten ist. Es handelt sich um ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht in Art. 1 I GG vor, dass die Leibesfrucht Träger von Grundrechten ist. Nach § 1 BGB ist das Embryo nicht rechtsfähig, wird aber durch zivilrechtliche Vorschriften beschützt. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass ein Embryo bereits Erbe sein kann, wenn der Embryo bereits beim Erbfall gezeugt war.
habe zu dieser Stunde keinen Bock auf eine so tiefgreifende Diskussion zum Thema, es ist ohnehin auch tagsüber problemreich genug, es einem zu erklären, daher auf die Schnelle das Zitat, aber nur für Pille.
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Nationalix, danke für Deinen Beistand.
Ich war als Evangele sogar auf einer katholischen Schule. Es hat mir wirklich viel eingebracht. Besonders einen scharfen und kritischen Verstand.
An Jesus glaube ich trotzdem, nur benötige ich dafür keinen Pfarrer, der mir die Bibel vorliest und interpretiert. Das kann ich auch alleine.
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