Die Bischöfe werden nach Beamten-Tarif von B6 bis B10 besoldet.
Das bezahlt der Steuerzahler, nicht die Kirche.
Mit den Kirchensteuern werden die Gehälter der Bischöfe bezahlt, könnte man annehmen. Dem ist jedoch nicht so, denn diese Gehälter zahlt der Staat und somit die Steuerzahler. Diese Regelung ist im Grundgesetz verankert und die Begründung für dieses Gesetz kann man in der Geschichte finden, die über 200 Jahre zurückliegt. Ein Teil der Kirchensteuer wird jedoch tatsächlich für Versorgungsleistung der Pfarrer verwendet, die generell nicht von der Kirchengemeinde, sondern der Landeskirche gezahlt werden.
Jährlich zahlt der Staat rund 442 Millionen Euro für die Gehälter der Kirchendiener. Diese Summe ist vollkommen unabhängig von den Kirchensteuern, die noch einmal zusätzlich berechnet werden. Somit ist jeder Bürger, ob er die Kirchensteuer entrichtet oder nicht, an der Zahlung der Kirchengehälter beteiligt.
[Links nur für registrierte Nutzer]Bischöfe, Erzbischöfe, Weihbischöfe, Vikare – all diese Kirchendiener erhalten vom Staat ihre Gehälter. Für die Gehälter der Bischöfe wird sich nach den Besoldungsstufen von Spitzenbeamten gerichtet. Ein Bischof wird meistens nach der Besoldungsstufe B6 bezahlt und damit erhält er etwa 8.000 Euro als Grundgehalt. Ein Erzbischof kann bis zur Besoldungsstufe B10 kommen und damit würde er ein Grundgehalt von zirka 11.000 Euro beziehen.
Die Bischöfe erhalten zusätzlich zum Grundgehalt noch Dienstwohnungen und einen Dienstwagen mit Fahrer. Priester, Pfarrer und andere Mitarbeiter werden von den Bistümern oder Diözesen bezahlt. Diese Gehälter stammen von den Kirchensteuern. Die Höhe des Gehalts richtet sich nach dem Beamtenbesoldungsgesetz. Pfarrer beider Kirchen (evangelische und katholische) bekommen zu Beginn ein Grundgehalt nach der Stufe A13. Das entspricht dem Grundgehalt eines Regierungsrates.
Das Gehalt eines Pfarrers beläuft sich somit im Durchschnitt zwischen 3.700 Euro und 4.500 Euro.