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Thema: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

  1. #1
    1291-er Eidgenosse (NW) Benutzerbild von truthCH
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    Standard Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Na ja, aus aktuellem Anlass ... Ich wurde "gelasert", mit dem Motorrad, auf gerader Strecke bei 0 Verkehr (keine schwächeren, gleichen oder stärkere Verkehrsteilnehmer) am Ausgang der Kurve - Für diejenigen, die auch schon bei uns waren, am Brünig, nach dem Dorf Brünig nach der Rechtskurve auf die Gerade hin, Fahrtrichtung Luzern .....

    Vorgestern dann Besuch bekommen vom Freund und Helfer -> Befragung, Kombi fotografieren und so weiter aber kein Sicherungsentzug (FS nicht abgenommen, muss warten bis ich rechtskräftig verurteilt bin).

    Na ja, ich war halt im 80-er mit 115 (wenn auch nur kurzzeitig aus der Kurve raus) unterwegs, was abzüglich 4km/h 111 ergibt. 31 zuviel bedeutet bei uns "Grobe Verkehrsregelverletzung" sprich ist ein Vergehen. Die Folge daraus?

    - Mind. 3 Monate Lappen weg
    - ~6000 CHF (5000 EUR) Strafe, Busse, Administrativkosten
    - 10 Jahre Strafregistereintrag
    - 5 Jahre Bewährung


    Ist doch nett oder? Und das alles im Sinne der "Via Sicura" oder? Das ich zu jeder Zeit auf Sichtdistanz hätte halten können interessiert nicht .... und gelasert wird natürlich nur wegen Sicherheit und nicht wegen der Kohle, darum stellen sie sich auch mit privaten Fahrzeugen hin, kleben die Scheiben ab und verstecken sich auf der Rückbank


    Bei Euch drüben (Deutschland) wäre ich 120 Euro (eventuell 240 wenn es vorsätzlich wäre) los geworden plus 1 Punkt .... um das gleiche zu ernten, hätte ich +70 drauf haben müssen in Deutschland - schon krass wie sich das Gesetz in solchen Dingen unterscheidet, die eigentlich gleich sein müssten.

    Ja mal gucken, was mich so alles erwartet .... schliesslich ist bei einer groben Verkehrsregelverletzung auch noch Haft bis 3 Jahre drin ... Aber Rechtsschutz ist eingeschalten, Messung, Fähigkeit und Messgerät werden sicherlich angezweifelt, denn die Obwaldner sind bekannt, dass sie mal gerne ein bisschen schlampen beim ausfüllen bzw. eichen lassen der Geräte.


    Was ist Eure Meinung - schon krass oder? Vor allem von mittelschwer zu schwer (mittel gibt kein Strafregistereintrag) ist der Unterschied gerade mal 6 km/h (25-29 zuviel ausserorts wäre mittel)....
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  2. #2
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Wer sich an Gesetze und Bestimmungen hält, die für ALLE gelten, der braucht kein "lasern" befürchten.

    Ergo:
    SELBST SCHULD!

  3. #3
    1291-er Eidgenosse (NW) Benutzerbild von truthCH
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Zitat Zitat von Wassiliboyd Beitrag anzeigen
    Wer sich an Gesetze und Bestimmungen hält, die für ALLE gelten, der braucht kein "lasern" befürchten.

    Ergo:
    SELBST SCHULD!
    Was für eine Antwort! Im Grunde zwar richtig, aber scheinbar bist Du noch nie Motorrad gefahren oder? Jeder Schänder, Schläger und Co. kommt besser weg bzw. günstiger - worauf ich hinaus möchte ist, der Verhältnisblödsinn der hier einreisst, denn hier gehts nicht mehr um die Sicherheit sondern nur noch um die Kohle, darum stehen sie ja auch dahin, wo man sicherlich mal "anzieht" anstatt ein bisschen weiter hinten, wo eine Baustelle ist als aktuelles Beispiel.
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Wenn man sich die in diesem Jahr horrend angestiegenen Unfallzahlen von Motorradfahrern in der BRD anschaut, kann man die rigiden Strafen in der Schweiz schon verstehen.

    Auch verständlich - wenngleich nicht zu rechtfertigen - ist, wie sich Schweizer Motorradfahrer in Südwestdeutschland aufführen, sobald sie die Grenze hierher hinter sich gelassen haben. Da kann man mal so richtig die Sau rauslassen. Kostet ja fast nix, wenn man - von der ohnehin kaum stattfindenden - Verkehrskontrolle zufälligerweise mal erwischt werden sollte....

    Wenn auf kurvigen Strecken in den südwestdeutschen Mittelgebirgen Motorradfahrer schon fast auf der Mittellinie entgegenkommen und in Kurvenlage beinahe den Aussenspiegel meines PKW abrasieren, scheint doch etwas gewaltig schiefzulaufen.

    Ich plädiere für eine Angleichung des bundesdeutschen Buß- und Strafkatalogs an den Schweizerischen.

    Fast jeden zweiten Tag geistern hier solche Berichte durch die lokale Presse:

    Zu schnell auf der B 500: Schweizer Motorradfahrer stirbt kurz vor Neukirch

    Furtwangen - Ein 61-jähriger Motorradfahrer aus der Schweiz ist am Donnerstagmorgen gegen 9 Uhr auf der B 500 zwischen Neukirch und Kalte Herberge ums Leben gekommen. Er prallte mit seiner Yamaha gegen einen Baum. Die Polizei geht von überhöhter Geschwindigkeit aus.



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  5. #5
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
    Was für eine Antwort! Im Grunde zwar richtig, aber scheinbar bist Du noch nie Motorrad gefahren oder? Jeder Schänder, Schläger und Co. kommt besser weg bzw. günstiger - worauf ich hinaus möchte ist, der Verhältnisblödsinn der hier einreisst, denn hier gehts nicht mehr um die Sicherheit sondern nur noch um die Kohle, darum stehen sie ja auch dahin, wo man sicherlich mal "anzieht" anstatt ein bisschen weiter hinten, wo eine Baustelle ist als aktuelles Beispiel.

    Naja, irgendwo hat er doch recht.
    Ich bin früher Motorrad gefahren, heute würde ich das nicht mehr tun.
    Ja, ich weiß, wie es ist, wenns juckt, da gibt man halt mal Gas und nimmt es nicht so genau.


    Ich bin allerdings ganz auf deiner Seite, was die Höhe der Strafe angeht.

    Es sollte ein wirklicher Unterschied sein zwischen deinem "Vergehen" und vorsätzlicher Schädigung anderer.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Hast du dich vor Monaten nicht noch für Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz eingesetzt? Oder habe ich etwas verwechselt?

    ---
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  7. #7
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Hast du dich vor Monaten nicht noch für Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz eingesetzt? Oder habe ich etwas verwechselt?

    ---
    Da verwechselst Du offensichtlich was ....
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  8. #8
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
    Na ja, aus aktuellem Anlass ... Ich wurde "gelasert", mit dem Motorrad, auf gerader Strecke bei 0 Verkehr (keine schwächeren, gleichen oder stärkere Verkehrsteilnehmer) am Ausgang der Kurve - Für diejenigen, die auch schon bei uns waren, am Brünig, nach dem Dorf Brünig nach der Rechtskurve auf die Gerade hin, Fahrtrichtung Luzern .....

    Vorgestern dann Besuch bekommen vom Freund und Helfer -> Befragung, Kombi fotografieren und so weiter aber kein Sicherungsentzug (FS nicht abgenommen, muss warten bis ich rechtskräftig verurteilt bin).

    Na ja, ich war halt im 80-er mit 115 (wenn auch nur kurzzeitig aus der Kurve raus) unterwegs, was abzüglich 4km/h 111 ergibt. 31 zuviel bedeutet bei uns "Grobe Verkehrsregelverletzung" sprich ist ein Vergehen. Die Folge daraus?

    - Mind. 3 Monate Lappen weg
    - ~6000 CHF (5000 EUR) Strafe, Busse, Administrativkosten
    - 10 Jahre Strafregistereintrag
    - 5 Jahre Bewährung


    Ist doch nett oder? Und das alles im Sinne der "Via Sicura" oder? Das ich zu jeder Zeit auf Sichtdistanz hätte halten können interessiert nicht .... und gelasert wird natürlich nur wegen Sicherheit und nicht wegen der Kohle, darum stellen sie sich auch mit privaten Fahrzeugen hin, kleben die Scheiben ab und verstecken sich auf der Rückbank


    Bei Euch drüben (Deutschland) wäre ich 120 Euro (eventuell 240 wenn es vorsätzlich wäre) los geworden plus 1 Punkt .... um das gleiche zu ernten, hätte ich +70 drauf haben müssen in Deutschland - schon krass wie sich das Gesetz in solchen Dingen unterscheidet, die eigentlich gleich sein müssten.

    Ja mal gucken, was mich so alles erwartet .... schliesslich ist bei einer groben Verkehrsregelverletzung auch noch Haft bis 3 Jahre drin ... Aber Rechtsschutz ist eingeschalten, Messung, Fähigkeit und Messgerät werden sicherlich angezweifelt, denn die Obwaldner sind bekannt, dass sie mal gerne ein bisschen schlampen beim ausfüllen bzw. eichen lassen der Geräte.


    Was ist Eure Meinung - schon krass oder? Vor allem von mittelschwer zu schwer (mittel gibt kein Strafregistereintrag) ist der Unterschied gerade mal 6 km/h (25-29 zuviel ausserorts wäre mittel)....
    Na ja, Verkehrsrecht ist nun mal Ländersache, da kannst du Deutschland nicht mit euch vergleichen.
    Allerdings ist die Strafe ganz schön happig bei euch, muss ich sagen.
    Mich stören hier auch oftmals die starren Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wenn ich Langstrecken fahre, sind die Straßen meist leer - weil nachts- und da sehe ich auch nicht auf der Autobahn ein, nur 100 oder 120 zu fahren. Allerdings halte ich mich aus versicherungstechnischen Gründen an die 130km/h Richtgeschwindigkeit, wenn ich nicht gerade mal überhole.
    Warum also wird nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung des nachtens aufgehoben- sie macht überhaupt keinen Sinn.
    Desweiteren verstehe ich auch nicht, warum auf Landstraßen vor jeder kilometerweit einsehbaren Einmündung von links oder rechts die Geschwindigkeit auf 70 herabgesetzt wird. Dafür gibts an anderen Stellen, wo eine Geschwindigkleitsbegrenzung, gerade für Ortsunkundige, angebracht wäre, keine.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Zitat Zitat von Wassiliboyd Beitrag anzeigen
    Wer sich an Gesetze und Bestimmungen hält, die für ALLE gelten, der braucht kein "lasern" befürchten.

    Ergo:
    SELBST SCHULD!
    Das ist ja generell richtig, aber so eine Strafe ohne jemanden real überhaupt gefährdet zu haben ist aus meiner Sicht nicht mehr verhältnismäßig.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  10. #10
    Logiker Benutzerbild von Löwe
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    Standard AW: Vergehen wegen Geschwindigkeitsübertretung

    Zitat Zitat von jack000 Beitrag anzeigen
    Das ist ja generell richtig, aber so eine Strafe ohne jemanden real überhaupt gefährdet zu haben ist aus meiner Sicht nicht mehr verhältnismäßig.
    Immer schön warten bis jemand den Löffel abgibt, am Besten wenn Kinder darunter sind. Wenn er sich selbst entleibt, ist das iO, aber meist sind Unbeteiligte betroffen. Nicht weit entfernt von mir gibt es diese Idioten-Strecke im Schwarzwald, vielleicht mal die Unfälle dort näher betrachten.
    "denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht".


    In der Mülltonne, nach internem Kampf mit mir selbst: Dayan, Shivaayaa, borisbaran


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