Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
Mit deinem Beitrag zeigst du, dass du die Unterschiede nicht begriffen hast.
Die Frage, wieso ein weiteres Gesetz über die Ausgestaltung von angeblich garantierten Grundrechten nötig ist....keine Antwort.
Die Definition eines Grundrechtes und seine Grenzen gehören explizit in das GG, wenn es wirksam werden soll.
Das sollte an sich jeder begreifen....ist wohl aber für manche zu schwer.
Denn die jetzige Praxis hat gezeigt, dass die sogenannten Grundrechte nur auf dem Papier existieren, so wie auch die Rechtsschutzgarantie, denn für einen Deutschen heisst es...ohne Moos nichts los.
Und Beschwerden...da setzen sich drei Rotkäppchen zusammen und beschließen, dass sie keine Lust haben...ohne Begründung.
Naja, das sind sie doch schon. Die Grundrechte mit Schranken sind doch normiert. Und die schrankenlosen Grundrechte finden ihre Begrenzung im kollidierenden Verfassungsrecht (wie bereits gesagt). Was soll es da noch groß an Ausführungen geben? Oder möchtest Du, dass alle erdenklichen Fälle einer rechtmäßgen Beschränkung im GG normiert werden sollen? Das wäre unmöglich.
Wenn zB als Schranke da steht, dass das Grundrecht durch ein Bundesgesetz beschränkt werden kann. Dann geht es nicht konkreter. Klar könnte man jetzt anfangen, darunter zu listen: StGB, VersG usw. Aber welchen Sinn hätte das?

Und ein sog. "Common Law" wie in den USA, in dem das Rechtssystem auf Präzedenzfällen aufbaut, gibt es hier nicht.