Zitat von
hamburger
Mit deinem Beitrag zeigst du, dass du die Unterschiede nicht begriffen hast.
Die Frage, wieso ein weiteres Gesetz über die Ausgestaltung von angeblich garantierten Grundrechten nötig ist....keine Antwort.
Die Definition eines Grundrechtes und seine Grenzen gehören explizit in das GG, wenn es wirksam werden soll.
Das sollte an sich jeder begreifen....ist wohl aber für manche zu schwer.
Denn die jetzige Praxis hat gezeigt, dass die sogenannten Grundrechte nur auf dem Papier existieren, so wie auch die Rechtsschutzgarantie, denn für einen Deutschen heisst es...ohne Moos nichts los.
Und Beschwerden...da setzen sich drei Rotkäppchen zusammen und beschließen, dass sie keine Lust haben...ohne Begründung.