Naja, das sind sie doch schon. Die Grundrechte mit Schranken sind doch normiert. Und die schrankenlosen Grundrechte finden ihre Begrenzung im kollidierenden Verfassungsrecht (wie bereits gesagt). Was soll es da noch groß an Ausführungen geben? Oder möchtest Du, dass alle erdenklichen Fälle einer rechtmäßgen Beschränkung im GG normiert werden sollen? Das wäre unmöglich.
Wenn zB als Schranke da steht, dass das Grundrecht durch ein Bundesgesetz beschränkt werden kann. Dann geht es nicht konkreter. Klar könnte man jetzt anfangen, darunter zu listen: StGB, VersG usw. Aber welchen Sinn hätte das?
Und ein sog. "Common Law" wie in den USA, in dem das Rechtssystem auf Präzedenzfällen aufbaut, gibt es hier nicht.