Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.
Jo. Im Falle des Art. 8 findet die Versammlungsfreiheit nach Absatz 2 ihre Schranke in Gesetzen. Allerdings ist das nur eine verfassungsrechtliche Grundlage. Verhältnismäßig im verfassungsrechtlichen Sinne muss ein Eingriff in das Grundrecht trotzdem sein. Und wenn sich 'ich58' friedlich versammeln will, wird er das wohl tun können.
Im Prinzip geht es ja nur darum erst mal verhaften zu können wegen einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht einer Versammlung (die ja eigentlich nie meldeplichtig ist außer in dubiosen nicht näher definierten Ausnahmen ) und dann kann der unbescholtene Querulant auch Bürger gennant ja seine Rechte vor Gericht erstreiten, bringt ihm zwar nix im nachhinein außer Kosten und weitere Scherereien aber die Regierung hat ein uneingeschränktes Drohpotential das über jedem schwebt der denkt er könnte im öffentlichen Raum der Regierung mißliebige Meinungen herauströtten und damit die öffentliche Ruhe stört.
Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.
Es gibt auch in der BRD keine Meinungsfreiheit!!!
Im 25.Jahr der " Einheit " wird ja mal wieder auf die Unfreiheit in der DDR herumgeprügelt...
Stimmt und zu recht! aber für mich als Ostdeutscher hat das immer einen sehr, sehr bitteren Beigeschmack...
Denn ich habe mittlerweile mit großer Endtäuschung feststellen müssen das man auch im freisten Staat auf deutschem Boden mit nichten alles sagen, Schreiben darf was man denkt...
Mein Fazit: Ich verachte die BRD wie ich die DDR verachtet habe...
Nur zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Menschliche Dummheit.
Beim Universum bin ich mir nicht sicher.
Einstein
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