User in diesem Thread gebannt : Kurti |
Das ist wieder so eine Sache. Der Begriff des "ordentlichen Gerichts" ist definiert, daran kannst du so wenig vorbei, wie es ein Hitler konnte. Und ein ordentliches Gericht ist nur eines, das der Verfassung unterworfen ist. Du kannst an ein Schaugericht nicht einfach das Etikett "ordentlich" hängen, weil das Adolf mal so bestimmt hat.
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Roger Engelmann
Blutjustiz als politisches Lehrstück
Todesurteile in DDR-Schauprozessen der fünfziger Jahre
Bei einer Podiumsdiskussion im Oktober letzten Jahres in der Berliner Akademie der Künste1 stellte Egon Bahr, der sich auf seine alten Tage als unermüdlicher Aufarbeitungskritiker profiliert, die erstaunliche Behauptung auf, in der DDR habe es keine Schauprozesse gegeben. Nachdem ein Mann aus dem Publikum widersprach und berichtete, sein eigener Vater sei Angeklagter in einem solchen Verfahren gewesen, korrigierte sich Bahr: Ja, Schauprozesse habe es in der DDR natürlich gegeben, aber keine, bei denen es zu Todesurteilen gekommen sei.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Sorry, aber das sind nur wieder Ablenkunsmanöver. Gerade weil der Volksgerichtshof ein politisches Schaugericht war ist das von mir gewählte Etikett NS-Justiz zutreffend.
IMT und Volksgerichtshof sind durch ihre Exponiertheit vergleichbar. Und das IMT wiederum war weit weg von einem Volksgerichtshof.
Ein Gedanke, der richtig ist, kann auf die Dauer nicht niedergelogen werden.
Otto von Bismarck (1815-98)
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Otto von Bismarck (1815-98)
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Otto von Bismarck (1815-98)
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