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Umfrageergebnis anzeigen: Was waren die nürnberger Prozesse ?

Teilnehmer
185. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Rechtstaatlich einwandfreie Gerichtsurteile.

    11 5,95%
  • Sie waren nicht rechtstaatlich, aber gerecht.

    30 16,22%
  • Reine Schauprozesse und Verbrechen gegen bestehende Kriegs- und Völkerrechte.

    134 72,43%
  • Ich weiß es nicht.

    10 5,41%
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Thema: Die Nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

  1. #1011
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
    Dies stimmt so nicht. Im April 1936 wurde der VGH in den Rang eines ordentlichen Gerichtes erhoben, welches mit dem Reichsgericht auf einer Ebene stand.
    Die zeigte sich auch in der Verleihung der roten Robe an die Richter des VGH.
    Er stand mit dem Reichsgericht auf einer Ebene, um das Reichsgericht als mögliche Revisionsinstanz auszuschließen. Aber er war niemals dem Verfassungsrahmen unterworfen, und damit kein ordentliches Gericht im Sinn der Definition eines solchen.

  2. #1012
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Schön, dass das endlich jemand festgestellt hat. Dann müssen sich fortan weder Deutsche noch Juden über die Vergangeheit grämen, denn es wird schon gerecht gewesen sein.
    Entsprich es den dem moralischen Konsens der Gesellschaft?

  3. #1013
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Aber es wurde "Recht" gesprochen, auch wenn "unordentlich". Daher ist es nicht falsch von NS-Justiz zu sprechen, zumal gerade der Volksgerichtshof das "politische Gericht" war, das die Interessen des Nationalsozialismus zu wahren suchte.
    Das ist wieder so eine Sache. Der Begriff des "ordentlichen Gerichts" ist definiert, daran kannst du so wenig vorbei, wie es ein Hitler konnte. Und ein ordentliches Gericht ist nur eines, das der Verfassung unterworfen ist. Du kannst an ein Schaugericht nicht einfach das Etikett "ordentlich" hängen, weil das Adolf mal so bestimmt hat.

  4. #1014
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Und es ist inkonsequent, dies als "Rechtsstaatlichkeit" zu qualifizieren.

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    Roger Engelmann

    Blutjustiz als politisches Lehrstück


    Todesurteile in DDR-Schauprozessen der fünfziger Jahre

    Bei einer Podiumsdiskussion im Oktober letzten Jahres in der Berliner Akademie der Künste1 stellte Egon Bahr, der sich auf seine alten Tage als unermüdlicher Aufarbeitungskritiker profiliert, die erstaunliche Behauptung auf, in der DDR habe es keine Schauprozesse gegeben. Nachdem ein Mann aus dem Publikum widersprach und berichtete, sein eigener Vater sei Angeklagter in einem solchen Verfahren gewesen, korrigierte sich Bahr: Ja, Schauprozesse habe es in der DDR natürlich gegeben, aber keine, bei denen es zu Todesurteilen gekommen sei.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  5. #1015
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Weiche nicht aus: War er Bestandteil der Gerichtsbarkeit oder nicht?

    Zudem war Freisler doch stets "ordentlich" und adrett.
    Letzteres ist kein Kriterium der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
    Der Volksgerichtshof war Bestandteil der Gerichtsbarkeit wurde aber extra zur Aburteilung bestimmter Tatbestände geschaffen. Er ist nicht repräsentativ für die Gerichtsbarkeit im allgemeinen.

  6. #1016
    Mahner Benutzerbild von Schweizfan
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von OneDownOne2Go Beitrag anzeigen
    Das ist wieder so eine Sache. Der Begriff des "ordentlichen Gerichts" ist definiert, daran kannst du so wenig vorbei, wie es ein Hitler konnte. Und ein ordentliches Gericht ist nur eines, das der Verfassung unterworfen ist. Du kannst an ein Schaugericht nicht einfach das Etikett "ordentlich" hängen, weil das Adolf mal so bestimmt hat.
    Sorry, aber das sind nur wieder Ablenkunsmanöver. Gerade weil der Volksgerichtshof ein politisches Schaugericht war ist das von mir gewählte Etikett NS-Justiz zutreffend.

    IMT und Volksgerichtshof sind durch ihre Exponiertheit vergleichbar. Und das IMT wiederum war weit weg von einem Volksgerichtshof.
    Ein Gedanke, der richtig ist, kann auf die Dauer nicht niedergelogen werden.
    Otto von Bismarck (1815-98)

  7. #1017
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Entsprich es den dem moralischen Konsens der Gesellschaft?
    Welcher? Der heutigen? Der damaligen? Der israelischen? Welcher?

    Du fangst an dir selbst zu widersprechen.
    Ein Gedanke, der richtig ist, kann auf die Dauer nicht niedergelogen werden.
    Otto von Bismarck (1815-98)

  8. #1018
    Mahner Benutzerbild von Schweizfan
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Großadmiral Beitrag anzeigen
    Ich kenne die Definition für Siegerjustiz nicht.
    Ich weiß aber welche Grundsätze in einem rechtstaatlichen Verfahren zu beachten sind.
    Schön. Du weist ja sogar dass Völkermord gerecht sein kann.
    Ein Gedanke, der richtig ist, kann auf die Dauer nicht niedergelogen werden.
    Otto von Bismarck (1815-98)

  9. #1019
    GESPERRT
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von Schweizfan Beitrag anzeigen
    Sorry, aber das sind nur wieder Ablenkunsmanöver. Gerade weil der Volksgerichtshof ein politisches Schaugericht war ist das von mir gewählte Etikett NS-Justiz zutreffend.

    IMT und Volksgerichtshof sind durch ihre Exponiertheit vergleichbar. Und das IMT wiederum war weit weg von einem Volksgerichtshof.
    Müssen wir uns dieses "nicht so schlecht, wie"-Spiel eigentlich bis in die Unendlichkeit antun?

    Das Etikett NS-Justiz ist auf den Volksgerichtshof zutreffend, nicht jedoch das des ordentlichen Gerichts. Umgekehrt waren ordentliche Gerichte nicht automatisch Teil der NS-Justiz.

  10. #1020
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    Standard AW: Die nürnberger Prozesse - Schauprozess oder Rechtstaatlichkeit ?

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
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    Roger Engelmann

    Blutjustiz als politisches Lehrstück


    Todesurteile in DDR-Schauprozessen der fünfziger Jahre

    Bei einer Podiumsdiskussion im Oktober letzten Jahres in der Berliner Akademie der Künste1 stellte Egon Bahr, der sich auf seine alten Tage als unermüdlicher Aufarbeitungskritiker profiliert, die erstaunliche Behauptung auf, in der DDR habe es keine Schauprozesse gegeben. Nachdem ein Mann aus dem Publikum widersprach und berichtete, sein eigener Vater sei Angeklagter in einem solchen Verfahren gewesen, korrigierte sich Bahr: Ja, Schauprozesse habe es in der DDR natürlich gegeben, aber keine, bei denen es zu Todesurteilen gekommen sei.
    ??????????????????
    Ein Gedanke, der richtig ist, kann auf die Dauer nicht niedergelogen werden.
    Otto von Bismarck (1815-98)

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