Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 entschieden, ein Kommunalwahlrecht für Ausländer [Links nur für registrierte Nutzer]. Wählen darf allein das deutsche Staatsvolk, "Wahlen, bei denen auch Ausländer wahlberechtigt sind, können demokratische Legitimation nicht vermitteln"
und wiedereinmal will man das Grundgesetz ändern......zu Gunsten von Nichtdeutschen vulgo Ausländern!
[Links nur für registrierte Nutzer]Aber wenn tatsächlich gegen ein Kommunalwahlrecht für Ausländer nichts spräche außer dem Grundgesetz – dann müsste man es ändern.
sollte man nicht gleich die Wahlen ganz abschaffen! Da könnte man sich diese ganze Demokratiefarce und das Gewäsch vom Staatsvolk als höchsten Souverän sparen!
Wäre doch voll multi wenn z. B.die "Asylanten" vom Oranienplatz die Belange der Stadt Berlin entscheidend mitbestimmen könnten! Es gäbe dann sicherlich bald eine Direktverbindung von Berlin nach Lampedusa.......ok. von Berlin-Tegel........................................