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Thema: Über das Eigentum

  1. #1
    Haßkrimineller Benutzerbild von wtf
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    Standard Über das Eigentum

    ...oder "Den Fehler machen sie nie wieder".

    In Australien wurden zwei Einbrecher vom Besitzer des Hauses mit einem - praktischerweise selbst mitgebrachten- Samuraischwert bei ihrem Vorhaben gestört.

    Ich überlege gerade, welche Strafe der Hausbesitzer in Deutschland zu erwarten hätte...

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    "When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson

  2. #2
    BadTemper Benutzerbild von Ka0sGiRL
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Ich nehme an, der Überlebende der beiden Einbrecher, wird sich nun nach einer anderen Einkommensquelle umschauen.

  3. #3
    Vollzeit-Misanthrop Benutzerbild von Angel of Retribution
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Zitat Zitat von wtf

    Ich überlege gerade, welche Strafe der Hausbesitzer in Deutschland zu erwarten hätte...
    Wieso? Notwehr gibt´s bei uns auch.
    Der Lebenslauf des Menschen besteht darin, dass er, von der Hoffnung genarrt, dem Tod in die Arme tanzt.
    Arthur Schopenhauer

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Totschlag, fahrlässige Tötung, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge stehen im Raum.

    Allerdings dürfte in Deutschland der Notwehrparagraf greifen.

  5. #5
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Und wie wäre richtig reagiert worden?

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Mauser98K
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter
    Und wie wäre richtig reagiert worden?
    Es wurde richtig reagiert.

  7. #7
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Zitat Zitat von Mauser98K
    Es wurde richtig reagiert.
    Diese Aussage dürfte keinen rechtsstaatlichen Bestand haben.
    Notwehr kann nur bei Bedrohung von Leib und Leben erfolgen.
    Nicht auszudenken, wenn die Einbrecher bewaffnet oder körperlich überlegen gewesen wären. Krimineller Energie ist immer auch Hang zur Tätlichkeit zu unterstellen.

    Was Sie hier vorschlagen, würde zudem bedeuten, wer "feige" reagiert und womöglich nichts riskieren will, sei eben selbst schuld. Wollen Sie damit die Polizei aus deren Verantwortung entlassen? Halten Sie die für derart unfähig?

    Meine Frage ist durchaus im Eigeninteresse gemeint gewesen.

  8. #8
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter
    Diese Aussage dürfte keinen rechtsstaatlichen Bestand haben.
    Notwehr kann nur bei Bedrohung von Leib und Leben erfolgen.
    Nicht auszudenken, wenn die Einbrecher bewaffnet oder körperlich überlegen gewesen wären. Krimineller Energie ist immer auch Hang zur Tätlichkeit zu unterstellen.

    Was Sie hier vorschlagen, würde zudem bedeuten, wer "feige" reagiert und womöglich nichts riskieren will, sei eben selbst schuld. Wollen Sie damit die Polizei aus deren Verantwortung entlassen? Halten Sie die für derart unfähig?

    Meine Frage ist durchaus im Eigeninteresse gemeint gewesen.
    Einerseits greift der Notwehrparagraf, weil den Umständen nach ->bewaffnete Einbrecher, eine objektive Bedrohungslage da war, das Verhalten des "Opfers" wird also nicht strafbewehrt, auch wenn es mehr als fraglich sein dürfte, ob dies die richtige Entscheidung war. Hätte einer der Einbrecher den Samuraikämpfer erschossen, wäre er wahrscheinlich ebenso mit Notwehr (bei guten Anwälten) zumindest aber mit Totschlag bei geringfügiger Schuld auch glimpflich davongekommen und das "Opfer" wäre tot. Tja und zusätzlich hätten sich vielleicht die Täter auch entscheiden können, den Rest der Familie auch umzubringen (Keine Zeugen) also ein bißchen rambomäßig war das schon, aber irgendwie auch lustig. Erinnert mich an Pulp Fiction.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  9. #9
    Pragmatiker Benutzerbild von Scrooge
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter
    Diese Aussage dürfte keinen rechtsstaatlichen Bestand haben.
    Notwehr kann nur bei Bedrohung von Leib und Leben erfolgen.
    Nicht auszudenken, wenn die Einbrecher bewaffnet oder körperlich überlegen gewesen wären. Krimineller Energie ist immer auch Hang zur Tätlichkeit zu unterstellen.

    Was Sie hier vorschlagen, würde zudem bedeuten, wer "feige" reagiert und womöglich nichts riskieren will, sei eben selbst schuld. Wollen Sie damit die Polizei aus deren Verantwortung entlassen? Halten Sie die für derart unfähig?

    Meine Frage ist durchaus im Eigeninteresse gemeint gewesen.
    Im Gesetz steht:
    § 32 StGB Notwehr
    (I) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (II) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

    § 33 StGB Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    § 34 Rechtfertigender Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Der Fall gibt ja nicht wirklich was her, aber wenn der Einbrecher bewaffnet war, kommt Notwehr zumindest in Betracht...

  10. #10
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Über das Eigentum

    Wenn das Schwert tatsächlich nicht sein eigenes ist, hätte er auch hier wahrscheinlich wenig zu befürchten. Wäre es das eigene, würde allein der Besitz einer solchen Waffe so manchen Staatsanwalt gegen den Mann schärfer ermitteln lassen.
    Ein Verteidiger, der den Einbrechern ernsthaft ein Recht auf körperliche Unversehrtheit zubilligt, ist ohnehin schneller gefunden, als ein Lama spucken kann.

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