Derweil wird in Deutschland die Ziege zur Gärtnerin gemacht:
Befürworterin der Vorratsdatenspeicherung wird neue Datenschützerin
Dabei wurden nicht nur die Spitzen zahlreicher Ministerien neu besetzt, sondern auch der Posten des
Bundesdatenschutzbeauftragten. Denn nach nunmehr zwei Amtszeiten musste der bisherige oberste deutsche Datenschützer seine Position freimachen - entsprechend den Regularien ist eine dritte Periode nicht möglich. Eine langwierige Suche nach einem passenden Nachfolger oder Nachfolgerin ist allerdings nicht nötig, denn Union und SPD haben sich in diesem Punkt bereits geeinigt. Einerseits ist das hohe Tempo erfreulich, andererseits sorgt die Entscheidung schon jetzt für deutliche Kritik. Denn die designierte Nachfolgerin
Andrea Voßhoff ist anders als Peter Schaar sehr umstritten.
In der Vergangenheit bewies Voßhoff wenig Fingerspitzengefühl für die Belange von Datenschützern, unter anderem befürwortete sich die Einführung der [Links nur für registrierte Nutzer] im Jahr 2007. Ebenso sprach sie sich für das Handelsabkommen ACTA aus. Zuletzt hatte Voßhoff auch das Sperren von Internet-Anschlüssen in Folge von Urheberrechtsverletzungen sowie das heimliche Durchsuchen von Computer per Internet verteidigt....
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Damit outet sich das Merkel als verlogene Heuchlerin, die lediglich aufjault, wenn ihr eigenes Handy überwacht wird.
EU-Generalanwalt hält Vorratsdaten für grundrechtswidrig
Ist die Richtlinie der EU zur Vorratsdatenspeicherung
[Links nur für registrierte Nutzer]? Und ist sie vereinbar
[Links nur für registrierte Nutzer], dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz personenbezogener Daten? Diese Fragen muss der Europäische Gerichtshof klären. Irland und Österreich haben gegen die Richtlinie geklagt, die in der gesamten EU vorschreibt, Kommunikationsdaten mindestens sechs Monate, längstens zwei Jahre lang zu speichern. Der
[Links nur für registrierte Nutzer], das einer Vorentscheidung gleichkommt. Seine Meinung: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechte der Europäischen Union. Sie ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Menschen. Zitat: Sie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit mehreren Artikeln der EU-Grundrechte-Charta.
Zu unbeschränkt erlaube sie die Datensammlung, schreibt der Generalanwalt in seinem Gutachten. Die Richtlinie zu Vorratsdaten sei unverhältnismäßig und missachte die Privatsphäre. Vor allem seien keine Gründe erkennbar, warum Kommunikationsdaten bis zu zwei Jahre lang gespeichert werden sollten, wie es die Richtlinie als Maximum vorsieht.
Die unterschiedslose Sammlung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung der gesamten Bevölkerung
[Links nur für registrierte Nutzer], finden Kritiker wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem Bürgerrechtler und Datenschützer sich zusammengeschlossen haben. Denn eine solche Vorratsdatenspeicherung zeichnet dauerhaft das alltägliche Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhalten aller Menschen auf...
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Trotz des Urteils, trotz der Kritik in den USA, und obwohl die im üblichen vorauseilenden Gehorsam eingeführte Vorratsdatenspeicherung hier gerichtlich gestoppt wurde:
Wird es einen Staat in der EU geben, der mehr Vorratsdatenspeicherung einführt als wir??
Und wann werden wir die USA bei der Schnüffelei überholen?
Haben wir nicht viel mehr Erfahrung durch GeStaPo und StaSi