NPD-Verbotsantrag mit vielen Fällen aus Thüringen begründet
03.12.2013 - 08:42 Uhr
Erfurt. Die Bundesländer berufen sich auch auf die Ermittlungen zum NSU. Ex-Justizminister Hans-Joachim Jentsch sieht rechtliche Risiken beim Nachweis der Verfassungswidrigkeit.
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Alles klar? Politische Entscheidung...Die Thüringer Neonazi-Szene und die Mordserie des NSU nehmen breiten Raum in den Begründungen des NPD-Verbotsantrages ein. Rechtsextreme des Landes liefern Belege für antisemitisches und rassistisches Denken und für die Verflechtung der Partei mit extremistischen Initiativen.
Die Bundesländer werden ihren NPD-Verbotsantrag heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen. In dem 250-seitigen Papier wird eine "Wesensverwandtschaft" der NPD zum Nationalsozialismus hervorgehoben, die für sich schon ein Verbot rechtfertige.
Ein erster Anlauf zum Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals in der NPD Informanten hatte.
Offiziell veröffentlicht werde der Antrag, sobald das Verfassungsgericht ihn angenommen habe, sagte Bundesrats-Sprecherin Camilla Linke auf TA-Nachfrage. In vorab bekannt gewordenen Materialsammlungen fanden sich aber bereits viele Thüringer Belege für die menschenverachtende Politik der NPD.
Aufgeführt wurden Äußerungen gegen "Neger", die der verstorbene Holocaustleugner und NPD-Vorstand
Jürgen Rieger in Altenburg machte. Ähnlich fremdenfeindlich mokierte sich der Thüringer NPD-Vorsitzende Patrick Wieschke über angebliche "Negerplakate der CDU".
Neonazis sammeln sich auch im Heimatschutz
Konstatiert wurden auch Versuche der NPD, die Gesellschaft mit Gedankengut der Partei zu infiltrieren. Anhänger würden aufgefordert, gezielt Schöffenämter zu übernehmen.
Nach den Vorermittlungen der Länder haben mehrere Thüringer Funktionäre der NPD einen intensiven neonazistischen Hintergrund. Hervorgehoben wurden die Verbindungen zum "Thüringer Heimatschutz", einem Sammelbecken für Neonazis aus ganz Thüringen. Namentlich wurden neben Wieschke die NPD-Funktionäre
André Kapke,
Frank Schwerdt,
Carsten Schultze und
Ralf Wohlleben aufgeführt.
Viel versprechen sich die Länder von den Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Das mutmaßliche Mördertrio
Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe ist im Thüringer Heimatschutz aktiv gewesen. Mit
Ralf Wohlleben findet sich zudem ein ehemaliger NPD-Landesvorstand unter den Angeklagten des NSU-Prozesses.
Der ehemalige Thüringer Justizminister und Richter
Hans-Joachim Jentsch zeigte sich gestern verwundert über die Bedeutung des NSU im Verbotsantrag. "Ich hoffe, es ist gut bedacht", sagte der Jurist unserer Zeitung.Als Berichterstatter des Bundesverfassungsgerichtes war
Jentsch an der Einstellung des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 beteiligt. Den aktuellen Vorstoß sieht er skeptisch. "Es ist die Frage, ob das bestehende Risiko eingegangen werden muss. Das ist aber eine politische Entscheidung", sagte der Jurist. Es gebe sicher gute Gründe, die Verfassungswidrigkeit der NPD nachzuweisen, ob sie jedoch auch rechtlich ausreichten, sei offen, so
Jentsch.
Nochmal:
Frage (nicht Argument):
Seid ihr Demokraten? Seid ihr wirklich Demokraten?
Nöh, wieso das denn, warum biste denn gleich so zickig.
Unterfüttere deine Meinung mit Fakten und Belegen dann nehmen wir dich auch ernst.
Du könntest ja z.B. den Text der NPD mal besprechen, anstatt dir einen Satz auszusuchen und die einzige Leistung die du dann erbringst ist ein Fragezeichen dahinter zu setzen.
Was soll das bedeuten?
Wettbewerb ist das natürlichste was es gibt in der Welt.
Bei Menschen z.B. der Wettbewerb der Ethnien mit den besten der Besten for a better world.
Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.
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