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Thema: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

  1. #1
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    Daumen runter! Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    ...es ist eine Schande für Deutschland und alle anderen Länder, wo bereits seit Jahren die RECHTEN mitregieren, wie unsere "Volksverarscher", die in Wirklichkeit die echten NAZIS sind, mit abstrusen und abendteuerlichen Agrumenten eine demokratisch gewählte Partei mit kriminellen Methoden vom Willen des Volkes abhalten wollen.
    Man kann nur hoffen und es ist nun endlich einmal an der Zeit, dass unsere verdammten politischen Heuchler und vor allen Dingen die jüdischen Organisationen, die den Stein erst ins Rollen gebracht haben und seit Kriegsende Deutschland mit Lügen und Forderungen überziehen, mal so richtig den "Hammer des höchsten Gerichtes" zu spüren bekommen.

  2. #2
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    :

    Einen Strang zum Thema gibt es bereits:

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    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  3. #3
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    :

    Einen Strang zum Thema gibt es bereits:

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    ...OK, schaun mer mal wie mein Kommentar zu dieser aktuell politischen Fehlentscheidung rüberkommt...

  4. #4
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    ...und hier kommt die NPD selbst zu Wort und gibt jenen Nachhilfeunterricht, die Deutschland verraten !

    Die Freiheit in Deutschland ist in Gefahr – und deshalb begreift die NPD die Einleitung des neuen Verbotsverfahrens als Chance. Immer neue Verbotskampagnen gegen mißliebige Parteien, Vereins- und Berufsverbote, Sippenhaft, ein Inlandsgeheimdienst, der nicht politisch motivierte Gewalt, sondern vermeintlich „falsche“ Ideen und Argumente verfolgt, Tausende von Verfahren wegen „Volksverhetzung“, ein unkontrollierbarer und oftmals in kriminelle Aktivitäten verstrickter V-Mann-Sumpf, schleichende Entdemokratisierung durch fortwährende Übertragung von Hoheitsrechten an supranationale Institutionen, Geheimdienstaktivitäten und inszenierter Terror, weltanschauliche Sondergesetze, Denunziantentum und Untertanenmentalität: Alle diese Symptome legen das Kernproblem der bundesdeutschen Herrschaftsordnung bloß, nämlich die ständige Verkürzung demokratischer Rechte und Freiheiten sowie die Einschränkung des politisch-weltanschaulichen Pluralismus unter der lautstarken Berufung auf demokratische Werte.

    Das NPD-Verbotsverfahren ist eine große Chance, die weitere Umwandlung Deutschlands hin zu einem Ideologiestaat, der seine Berufung in einem ausufernden „Kampf gegen Rechts“ sieht, zu stoppen. Durch die Einleitung des erneuten Verbotsverfahrens schlagen sich die etablierten Parteien zwei ihrer wichtigsten taktischen Kampfinstrumente zur Niederhaltung der NPD selbst aus der Hand: nämlich einerseits die seit Bestehen der NPD immer wieder geführte „Verbotsdebatte“, mit der qualifiziertes Personal von der NPD ferngehalten werden soll, und zum anderen das Instrument der „Totschweigespirale“, denn in Karlsruhe wird die Aufmerksamkeit ganz Deutschlands auf die NPD gerichtet sein!
    Demokratie braucht den Wettbewerb der Ideen
    Aber es geht natürlich um viel mehr: Die ständige politische Auseinandersetzung, die für die freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist, darf nicht durch die Ausschaltung des freien Wettbewerbs der politischen Ideen aufgehoben werden. Der Verbotsantrag der Antragsteller ist deshalb ein offener Angriff auf das Recht zur Bildung einer freien Opposition und das Recht auf freie Meinungsäußerung, und damit auf zwei elementare Wesensbestandteile der Demokratie. Mit der völlig willkürlichen Auslegung des Demokratiebegriffs durch die Antragsteller, der sich erkennbar nicht am vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Katalog der Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, sondern an einem von den Innenministern ebenso willkürlich ausgelegten „Antifaschismus“ orientiert, bieten die Antragsteller der NPD im Zuge des anstehenden Parteienverbotsverfahrens eine offene Flanke, die gar nicht mehr größer sein könnte.
    Dennoch soll kurz auf einige der „Hauptvorwürfe“ eingegangen werden, die im anstehenden Verbotsverfahren laut Presseberichten erhoben werden sollen:
    • Wie schon im ersten Verbotsverfahren soll auch jetzt wieder eine konstruierte „Wesensverwandtschaft zwischen NPD und NSDAP“ eines der Hauptargumente für ein Verbot der NPD sein. Die NPD strebt aber weder eine Parteidiktatur an noch will sie das Führerprinzip einführen, sondern sie setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1964 für die Stärkung direktdemokratischer Elemente und die Einführung von Volksabstimmungen auf nationaler Ebene nach Schweizer Vorbild ein. Die NPD kritisiert schon von ihrem Selbstverständnis her die fehlende Volkssouveränität und beruft sich deshalb auf historische Ereignisse wie das Hambacher Fest des Jahres 1832, die national-demokratische Revolution der Jahre 1848 und 1849, den mitteldeutschen Volksaufstand gegen die SED-Diktatur vom 17. Juni 1953 und die Montagsdemonstrationen der friedlichen Revolution in der DDR im Herbst 1989. Der Versuch der Antragsteller, jeden nationalen Gedanken sogleich auch als „nationalsozialistisch“ zu verteufeln, ist Ausdruck einer völlig verfehlten staatlichen Erinnerungspolitik. Der von den Antragstellern offensichtlich angestrebte „antifaschistische“ Staat wäre nicht die Überwindung des rechtsstaatswidrigen Ideologiestaates, sondern seine Fortsetzung, da ein wirklich demokratischer Staat seinen Bürgern kein bestimmtes Geschichtsbild vorschreibt. Kurt Schumacher als erster SPD-Vorsitzender nach dem Krieg warnte schon im Jahr 1951 davor, jedwedes Nationalempfinden mit Verweis auf das Dritte Reich zu unterdrücken. Schumacher stellte damals fest: „Es ist nicht möglich, ein Volk dauernd im Zustand der Zerknirschung über die Sünden eines nicht mehr existierenden Systems zu halten. Man kann nicht von falschen Kollektivurteilen ausgehen und die Demokratie für die Sünden der Diktatur büßen lassen.“
    • Der zweite Hauptvorwurf, der gegen die NPD erhoben wird, ist ihre angebliche Nicht-Anerkennung der Grundrechte von Ausländern. Hierzu ist festzustellen: Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes ist an das deutsche Volk als dem Träger der Demokratie gekoppelt. Das deutsche Volk wird in der Präambel des Grundgesetzes beziehungsweise auch nach Artikel 20 Abs. 2 als der Souverän angesprochen, von dem alle Gewalt im Staate auszugehen hat. In Artikel 116 GG wird der Begriff „Deutscher“ konkretisiert, wobei hier auch das Merkmal der „deutschen Volkszugehörigkeit“ ausdrücklich genannt wird. Es ist absurd, daß die Innenminister den Volksbegriff des Grundgesetzes nicht nur als rechtsextrem, sondern sogar als verfassungsfeindlich deklarieren, nur um die NPD verbieten zu können. Darüber hinaus ist Einwanderung in keinem Land der Erde als allgemeines Menschenrecht anerkannt. Vielmehr gehört sie in den Bereich der politischen Gestaltungsfreiheit, über den ein Diskurs mit politisch gegensätzlichen Standpunkten nicht nur zulässig, sondern in einer Demokratie sogar geboten ist. Die Kritik der NPD am massenhaften und rechtsbrecherischen Mißbrauch des Asylrechts und ihre Forderung nach einer Rückkehr zum Staatsbürgerschaftsrecht, das bis ins Jahr 1999 gegolten hat, haben jedenfalls rein gar nichts mit einer angeblich von der NPD aufgestellten generellen Forderung auf Aberkennung der Grundrechte für Ausländer zu tun, genauso wenig ist die NPD-Forderung nach einem Ausländerrückführungsprogramm, dessen Konditionen an das Rückführungsprogramm der Regierung Helmut Kohl aus dem Jahr 1983 angelehnt sind, ein großangelegtes „Vertreibungsprojekt“, auch wenn findige Politologen dies gern herbeiphantasieren möchten. Auch hier gilt: Der wertneutrale Staat darf nicht jede Einwanderungskritik als „Fremdenfeindlichkeit“ brandmarken, um dann in Umkehrung des demokratischen Grundsatzes einer Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen die „multikulturelle Gesellschaft“ durch eine staatsautoritäre Festlegung zu schaffen.
    • Besonders lächerlich ist der an die NPD gerichtete Vorwurf der „Schaffung demokratiefreier Räume“. Tatsächlich sind es die Protagonisten des „Kampfes gegen Rechts“, die Deutschland in einen weitgehend demokratiefreien Raum umgewandelt haben, so daß es beispielsweise der NPD kaum mehr möglich ist, ihren aus dem Parteiengesetz resultierenden Verpflichtungen nachzukommen und Parteitage abzuhalten. Darüber hinaus gibt es mittlerweile kaum mehr eine auch nur im weitesten Sinne „rechte“ Veranstaltung, die ohne massiven Polizeischutz abgehalten werden könnte, wobei das Grundrecht der Versammlungsfreiheit insbesondere von linken Parteien und sogenannten „zivilgesellschaftlichen Initiativen“ regelmäßig mit Füßen getreten wird. Es ist unverschämt, der NPD, die unter dem beschriebenen Grundrechtsentzug besonders zu leiden hat, nun auch noch zu unterstellen, sie würde anderen Gruppen oder Personen die Grundrechte beschneiden. Die Antragsteller werden kein einziges überzeugendes Beispiel nennen können, um diesen Vorwurf zu erhärten!
    Die Demokratie in Deutschland war noch nie so stark bedroht wie heute – weder in der Zeit der angeblich restaurativen Adenauer-Regierung noch der Notstandsgesetze der Regierung Kiesinger. Die mit dem „Kampf gegen Rechts“ verbundene Beschränkung des politischen Pluralismus und der Versuch, eine ganze politische Großrichtung mit einer Kombination aus Repression und „zivilgesellschaftlichen Initiativen“ zu eliminieren, stellt die größte Gefährdung von Demokratie, Selbstbestimmungsrecht und Volkssouveränität in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Die NPD sieht in diesen Zuständen allerdings eine Herausforderung an alle Organe der Rechtspflege, endlich wieder rechtsstaatliche Verhältnisse zu schaffen. Das NPD-Verbotsverfahren ist eine große Chance für ganz Deutschland, der Freiheit im Lande endlich wieder mehr Raum zu verschaffen!


    Der NPD-Parteivorstand, 2.12.2013

  5. #5
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    Zitat Zitat von deutschland Beitrag anzeigen
    ...
    Demokratie braucht den Wettbewerb der Ideen
    ....
    Der NPD-Parteivorstand, 2.12.2013

    Ausgerechnet die! Muhaha!!

  6. #6
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    Zitat Zitat von deutschland Beitrag anzeigen
    ...es ist eine Schande für Deutschland und alle anderen Länder, wo bereits seit Jahren die RECHTEN mitregieren, wie unsere "Volksverarscher", die in Wirklichkeit die echten NAZIS sind, mit abstrusen und abendteuerlichen Agrumenten eine demokratisch gewählte Partei mit kriminellen Methoden vom Willen des Volkes abhalten wollen.
    Man kann nur hoffen und es ist nun endlich einmal an der Zeit, dass unsere verdammten politischen Heuchler und vor allen Dingen die jüdischen Organisationen, die den Stein erst ins Rollen gebracht haben und seit Kriegsende Deutschland mit Lügen und Forderungen überziehen, mal so richtig den "Hammer des höchsten Gerichtes" zu spüren bekommen.
    - Du wirst sehen, dass der Verbotsantrag scheitern wird.

  7. #7
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    Zitat Zitat von beemaster Beitrag anzeigen

    Ausgerechnet die! Muhaha!!
    ... ich habe nicht gedacht, dass Du bereits am frühen Morgen mit Deiner Dummheit glänzt ... weiter so !

  8. #8
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    Zitat Zitat von deutschland Beitrag anzeigen
    ... ich habe nicht gedacht, dass Du bereits am frühen Morgen mit Deiner Dummheit glänzt ... weiter so !
    muss ich mal ganz dumm fragen: Seid ihr Demokraten???

  9. #9
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    - Du wirst sehen, dass der Verbotsantrag scheitern wird.
    ... als Demokrat und als DEUTSCHER erwarte ich, dass unsere Demokratie nicht von linksextremen Dummköpfen, die eigentlich in Putins Umerziehungsläger am besten aufgehoben wären, kaputt gemacht wird...

  10. #10
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Länder reichen NPD-Verbotsantrag in Karlsruhe ein

    Zitat Zitat von beemaster Beitrag anzeigen

    Ausgerechnet die! Muhaha!!
    Hast du dich mal über das TTIP Freihandelsabkommen informiert, das bedeutet eine vollkommene Entmachtung der Nationalstaaten, die dann den Konzernen zum Fraß vorgeworfen werden, für euch linken Spinner ist das ja alles Ok und alles Deutsche ist ja per Definition scheiße.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

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