Unter
[Links nur für registrierte Nutzer] ist umstritten, ob das
[Links nur für registrierte Nutzer] auch das Recht von
[Links nur für registrierte Nutzer] einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in der
[Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer] lehnt ein solches
offensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf das
[Links nur für registrierte Nutzer] bestehender Staatsverbände, also das
defensive Selbstbestimmungsrecht, ab.
[Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer] etwa vertritt dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, deren
[Links nur für registrierte Nutzer] fundamental verletzt werden und die vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf Sezession einzuräumen ist.
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Problematisch ist darüber hinaus, was eigentlich ein „
[Links nur für registrierte Nutzer]“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist. Wird etwa in einem
[Links nur für registrierte Nutzer] eine
[Links nur für registrierte Nutzer] nicht als solche anerkannt, werden ihr auch keine Sonderrechte zugestanden.
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Es existieren etliche sezessionistische Völker und
[Links nur für registrierte Nutzer], die sowohl friedlich als auch aggressiv und militärisch nach
[Links nur für registrierte Nutzer] streben. Unter diesen besitzen einige
[Links nur für registrierte Nutzer] bereits die vollständige Kontrolle über ihr
[Links nur für registrierte Nutzer]. Um allerdings in die
[Links nur für registrierte Nutzer] als eigenständiger
[Links nur für registrierte Nutzer] aufgenommen zu werden, bedarf es grundsätzlich einer Mehrheit in der
[Links nur für registrierte Nutzer]; außerdem kann die Anerkennung als Staat im
[Links nur für registrierte Nutzer] beantragt werden, dessen fünf ständige Mitglieder (
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[Links nur für registrierte Nutzer] und
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