Das wurde bereits klargestellt:
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist Teil des Völkerrechtes
Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim kann durch völkerrechtliche Verträge oder die Verfassung der Ukraine nicht aufgehoben werden. Die Krim hatte und hat als autonome Republik jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Die Hilfestellung Rußlands beim Sezessionsprozeß der Krim war verhältnismäßig und kein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Das Völkerrecht unterscheidet die „souveräne Gleichheit“ der Staaten nach Art. 2 Nr. 1 der Charta der Vereinten Nationen und die „Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker“ nach Art. 1 Nr. 2 der Charta. Der gewohnheitsrechtliche Status des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist anerkannt. Beide Prinzipien, die Souveränität und die Selbstbestimmung sind die Freiheit der Bürger, deren Willensautonomie.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker gibt Völkern, die nicht als Staaten verfaßt sind, das Recht politischer Selbstbestimmung und damit das Recht, einen Staat zu bilden, in dem sie leben.
...auch Völker, die staatsübergreifend leben, haben das Recht, einen eigenen Staat zu bilden. Sie nehmen dadurch ihre politische Freiheit wahr, die allen voran das Recht zum Inhalt hat, in einem selbstbestimmten, souveränen Staat zu leben. Den Unterschied beider Prinzipien macht der Volksbegriff. Die Souveränität des Staates hat das Staatsvolk als die Bürgerschaft des jeweiligen Staates. Das Selbstbestimmungsrecht hat ein Volk, wie immer das begriffen wird. Dieses Selbstbestimmungsrecht kollidiert mit dem Bestandsschutz, den die meisten Staaten in ihren Verfassungsordnungen verankert haben, Deutschland in Art. 21 Abs. 2 S. 1 GG. Danach sind Parteien verfassungswidrig, die darauf ausgehen, den „Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, etwa mit einem Teil des Staatsvolkes, nämlich einem Volk, etwa ein Land des Bundes, zu separieren. Der Volksbegriff des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist streitig und streitbar. Er hat erhebliche politische Sprengkraft, wie gerade wieder (2014) der kriegstreibende Vorwurf gegen die Russische Föderation, sie habe die Krim von der Ukraine annektiert, erweist.
Die Trennung der Krim, genauer des Volkes der Krim, von der Ukraine war jedoch eine Sezession, ein Fall der Selbstbestimmung eines Volkes. Das Volk der Krim ist nach der Sezession von der Ukraine von der Russischen Föderation aufgenommen worden. Die Ukraine hat mit Unterstützung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union die Sezession der Krim mit Gewalt zu unterbinden versucht. Dagegen hat die Russische Föderation die Krim geschützt und dadurch das Sezessionsreferendum ermöglicht. Daraufhin haben die Vereinigten Staaten und die Europäische Union empfindliche persönliche und wirtschaftliche Sanktionen gegen die Russische Föderation verhängt
Der alte Staat ist nicht berechtigt, die Sezession eines Volksteiles mit Gewalt zu unterbinden. Er würde das Selbstbestimmungsrecht des neuen Volkes und damit die politische Freiheit seiner Bürger verletzen. Der elementare Ausdruck dieser Freiheit ist, in diesem neuen Staat leben zu wollen
Dies sagt Prof. Dr. jur. Albrecht Schachtschneider dazu, und der hat tausendmal mehr Ahnung, als du sie hast,vom Völkerrecht.
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