War die Krim-Separation von 2014 eine Annexion?
Die im März 2014 erfolgte Abspaltung der Halbinsel Krim von der Kiewer Ukraine und der Anschluss an die Russische Föderation ist der Anlass für die Aggressions- und Sanktionspolitik der westlichen Allianz unter Führung der USA mit der NATO gegen Russland. Angeblich wurde der Ukraine-Konflikt – als Beginn des erneuten Kalten Krieges – von Russland verursacht. Aber die Chronologie der Ereignisse beweist etwas anderes.
Nach völkerrechtlicher Definition ist eine Annexion die gewaltsame Aneignung des Gebietes eines Staates durch einen anderen Staates, und sie erfolgt zumeist mit kriegerischen Mitteln und auf Dauer.
[Links nur für registrierte Nutzer] Es stellt sich also die Frage, ob die Separation der Krim, bei der kein einziger Schuss gefallen ist, tatsächlich eine Annexion im völkerrechtlichen Sinne gewesen ist.
Dazu schrieb der Rechtwissenschaftler Reinhard Merkel 2014 in der FAZ
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„Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung. Regelmäßig geschehen sie im Modus eines ‚bewaffneten Angriffs‘, der schwersten Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen. Dann lösen sie nach Artikel 51 der UN-Charta Befugnisse zur militärischen Notwehr des Angegriffenen und zur Nothilfe seitens dritter Staaten aus – Erlaubnisse zum Krieg auch ohne Billigung durch den Weltsicherheitsrat.“
Hätte es sich bei der Separation der Krim um eine Annexion gehandelt, wären also die Kiewer Ukraine zur Notwehr gegen die Russische Föderation, und dritte Staaten ohne ein UN-Mandat zur Nothilfe befugt gewesen. Das hätte offenen Krieg gegen Russland bedeutet, aber es gab keine Annexion. Reinhard Merkel warnt dementsprechend vor dem inflationären, leichtfertigen Gebrauch des Begriffs „Annexion“ und er kommt zu dem Ergebnis: „Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession.“
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