Schön, also kein Vertrag, also keine Gültigkeit der Zusage.
Nur hilft Dir das bei Deiner Argumentation leider nicht weiter,
DENN,
die Nato-Grundakte war NUR eine "Absichtserklärung"!
Wenn Du schon mündliche Zusagen nicht gelten lassen willst,
dann
ist eine Absichtserklärung erst Recht nicht verbindlich
sondern steht auf einem weit weit geringeren Level.
Da ist es egal, ob diese mündlich oder schriftlich gemacht wurde,
es ist und bleibt eine Absichtserklärung.
Und aus einer Absichtserklärung lassen sich absolut keinerlei Rechte oder Pflichten herleiten.
Die "Akte" legt alleinig die Ziele bzw. den Weg fest, wie die Ziele erreicht werden sollen,
was aber nicht heisst, das diese erreicht waren.
Dazu d.h. zum Erreichen dieser Ziele, gehörte dann aber auch das Vertrauen,
was aber die Nato mit der Osterweiterung nach und nach verspielt hat.
Also hat die Nato die Akte selber torpediert und versenkt.
Deine Querverbindungen sind schon reichlich abstrus. Man darf den Vortrag von AI durchaus als "Ausrutscher" bezeichnen, der von der Zensur nicht rechtzeitig verhindert werden konnte.
AI Berichte entsprechen ansonsten den Vorgaben, ebenso wie die von HRW. man kann erwarten, dass es solche Berichte nicht wieder geben wird, da die Kontrollen sicherlich verschärft worden sind.
Ich denke, dass Thema überfordert Dich. Du solltest Schrotthändler für westliche Haubitzen werden - da ist gut zu verdienen.
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Der Krieg wäre längst vorbei müssten die Schmarotzer an die Front
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