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Thema: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    Eine 21-jährige Türkin will bei der Auszählung der Stimmen helfen. Doch ohne deutschen Pass darf sie das nicht. Nun hat sie Klage beim Hamburger Arbeitsgericht eingereicht.

    Am 22. September ist nicht nur Bundestagswahl, sondern in Hamburg auch der Volksentscheid über den Netzerückkauf. Dafür braucht die Stadt wieder ehrenamtliche Wahlhelfer – insgesamt rund 15.000 müssen es sein, damit in den rund 1800 Wahl- und Briefwahllokalen in der Hansestadt alles reibungslos läuft.

    Auch Gülsüm, eine junge Frau, die ihren Nachnamen nicht in der Zeitung lesen möchte, will am Wahlsonntag helfen. Das allerdings ist der 21 Jahre alten Frau verboten. Zwar wurde sie in Hamburg geboren, hat aber einen türkischen Pass. Sie ist deshalb nicht wahlberechtigt – und nur Wahlberechtigte dürfen als Wahlhelfer tätig sein.

    Für Gülsüm hat sich die Sache damit allerdings nicht erledigt. Die Einzelhandelskauffrau ist in Hamburg groß geworden, spricht perfekt Deutsch und versteht nicht, warum sie nicht bei der Wahl helfen kann.

    "Ich fühle mich diskriminiert", sagt sie – und hat sich entschlossen, juristisch dagegen vorzugehen. Sie bezieht sich bei ihrer Begründung vor allem auf Paragraf 6 Absatz 2 der Bundeswahlordnung.

    Darin heißt es, die Wahlhelfer "sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden". Die Wortwahl "sollen möglichst" ist dabei Dreh- und Angelpunkt für die junge Frau. "Schließlich ist da nicht von einem Muss die Rede", sagt sie.

    Klage beim Hamburger Arbeitsgericht

    Ihre Klage gegen die Stadt hat sie zunächst beim Hamburger Arbeitsgericht eingereicht. Weil dieses allerdings nicht zuständig ist, wird die Angelegenheit nach Ablauf der Stellungnahmefrist am 28. August an das Verwaltungsgericht verwiesen. Gülsüm wird also noch ein paar Tage auf eine Antwort warten müssen.

    Genug Wahlhelfer wird es ohnehin geben. Manche Bezirke hätten schon jetzt entsprechend viele Freiwillige gefunden, hieß es aus dem Landeswahlamt. Man habe auch noch nie jemanden als Wahlhelfer verpflichten müssen, wie es im Notfall vorgesehen ist.

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    *******************************

    Soll sie in die Türkei fahren und Wahlhelferin spielen................


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    Der Begriff Staatsbürger soll nach und nach verloren gehen. Sieht man ja schon im Bundestagsinnenhof, dort steht nur noch "Der Bevölkerung".

    Im zukünftigen Einheitsstaat hängt das wertlose Wahlrecht dann nur noch vom aktuellen Wohnsitz des globalen Wanderarbeiters ab. Als die Bürger in den 1990ern das verfassungswidrige kommunale Ausländerwahlrecht schluckten, wurde dieser Entwicklung die Tür geöffnet.
    Auf geb' ich mein Werk; nur Eines will ich noch: das Ende - das Ende!

    (Wotan, Die Walküre)

  3. #3
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    Dieses blöde Weib soll dahin gehen, wo sie hingehört.
    Die hat hier nicht an den Wahlen rumzumachen.
    Ich kotz im Strahl..........

  4. #4
    Erweitere deinen Horizont Benutzerbild von Demokrat
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    "Ich fühle mich diskriminiert"... Das scheint ein neues Argument zu werden, mit dem man sich alles mögliche zu erreichen erhofft. Die Gesetzeslage ist doch klar. Wie kann man nun mit so einem Vorstoß darauf reagieren?! Wenn wir erst einmal damit beginnen, unser ganz persönliches Recht einzuklagen, dann könnte man die Gesetze doch von Fall zu Fall ganz individuell auslegen und anwenden. Ja, dann bräuchte man doch im Grunde gar keine fest vereinbarten Spielregeln mehr. Ich fühle mich übrigens diskriminiert, wenn der zahlende Kunde eine Kiste Bier bekommt, während ich leer ausgehe

  5. #5
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    :
    Die Türkin hätte sich besser informieren sollen.

    Wahlhelfer müssen grundsätzlich selbst bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

    Die von ihr genannte Vorschrift betrifft nur die örtliche Auswahl.


    Demnächst kommt eine Dorfbesatzung aus Timbuktu und möchte hier bei Wahlen mitmischen.

    Zum Irrenhaus BRD würde das passen!
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  6. #6
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    Warum ist die so scharf auf den Job? Will die vielleicht ein bißchen die Stimmauszählung türken?

  7. #7
    Erweitere deinen Horizont Benutzerbild von Demokrat
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    Zitat Zitat von sprecher Beitrag anzeigen
    warum ist die so scharf auf den job? Will die vielleicht ein bißchen die stimmauszählung türken?
    Hehehehe...

  8. #8
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    Zitat Zitat von Demokrat Beitrag anzeigen
    "Ich fühle mich diskriminiert"... Das scheint ein neues Argument zu werden, mit dem man sich alles mögliche zu erreichen erhofft. Die Gesetzeslage ist doch klar. . . .
    lateinisch "discrimere" bedeutet unterscheiden.

    Und genau das erfolgt und sollte viel stärker erfolgen - in diesem Fall zwischen Deutschen und Türken.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  9. #9
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    Warum ist die so scharf auf den Job? Will die vielleicht ein bißchen die Stimmauszählung türken?
    Dran hab ich auch gedacht


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




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  10. #10
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Türkin darf nicht Wahlhelferin werden

    Wir sollen nur vereinnahmt werden und zwar komplett.
    Die haben ihre dreckigen Pfoten schon überall drin und nun streckt
    das Pack die gierigen Krallen auch noch nach den Wahlen aus.
    Unfassbar, das ist nur bei uns möglich.

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