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Lohnwucher ist nach § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch strafbar und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer durch die wucherische Entlohnung in wirtschaftliche Not gerät oder die Tat gewerbsmäßig begangen wird.
Lohnwucher ist ein Offizialdelikt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB in der Regel vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.Nach dieser Regel urteilen auch die Strafgerichte.
Soviel zur Rechtslage. Ich frage deshalb:
1) Warum bevorzugen Politiker und Medien stets das politische Schlagwort Lohndumping, anstatt Straftaten klar beim Namen zu nennen? Inwiefern wären Absichtserklärungen glaubwürdig, das Lohndumping in Zukunft stärker bekämpfen zu wollen, wenn, siehe Frage 2, noch nicht einmal bekannte Straftatsbestände streng geahndet werden?
2) Da Lohnwucher ein Offizialdelikt ist, das stets von Amts wegen verfolgt werden muß, in wievielen Fällen wurden also im vergangenen Jahr von Amts wegen Anzeigen erstattet? Gibt es da Statistiken? Ich habe jedenfalls keine gefunden. Mich deucht, Argen und Sozialzentren z.B. müßten durch ihre Kenntnisse von Einkommensverhältnissen bei Aufstockern besonders rührig sein, schon deshalb, weil die Aufstocker Anspruch auf Schadensersatz bei ihren Arbeitgebern hätten, was die Sozialkassen entlasten würde.