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Thema: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

  1. #1
    Vollblutgermanin Benutzerbild von Patriotistin
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    Standard Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…
    …damit die Verstümmelungstäter nicht abgeschoben werden!

    Nachdem im Jahr 2009 die erste parlamentarische Initiative zur Strafrechtsänderung beim Tatbestand “Genitalverstümmelung an Mädchen” gestartet wurde, stellt es mittlerweile schon fast eine Herausforderung dar, den Überblick über die Gesetzesentwürfe der einzelnen Fraktionen zu behalten. Verabschiedet wurde in immerhin knapp vier Jahren noch nichts.

    Jetzt hat laut gestriger Meldung des Bundestags auch die SPD einen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem ein eigener Straftatbestand “Genitalverstümmelung an Mädchen” geschaffen werden soll. Mit dieser Maßnahme soll die Tat “zum Verbrechen hochgestuft” werden, heißt es.

    Die TaskForce kritisiert von Anfang an generell diese Bemühungen und begründet fundiert, warum von den geplanten Strafrechtsänderungen kein Schutz für die Opfer und auch keine Verbesserung der Strafverfolgung zu erwarten ist und hat bereits mehrere Artikel zu den Hintergründen veröffentlicht.

    Umso mehr macht es Sinn, den aktuellen SPD-Antrag etwas genauer unter die Lupe zu nehmen, da hier – gegenüber den Anträgen von Bundesrat und Bündis 90/Die Grünen – sowohl eine geringere strafrechtliche Klassifizierung als auch erhebliche Herabsetzung des Strafmaßes vorgesehen sind:
    Für die SPD ist Genitalverstümmelung keine schwere Körperverletzung.

    Sowohl der Gesetzesentwurf des Bundesrates als auch von Bündnis 90/Die Grünen erkennt bei aller Kritikwürdigkeit die genitale Verstümmelung von Mädchen zumindest als schwere Körperverletzung nach §226 StGB an und sieht vor, den besonderen Straftatbestand in diesem Paragraphen zu verankern.

    Für die SPD hingegen stellt Genitalverstümmelung lediglich eine – strafrechtlich geringer bewertete – gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB dar, denn die SPD-Parlamentarier wollen den expliziten Tatbestand Genitalverstümmelung in diesen Paragraphen einfügen.
    Die SPD will das Mindeststrafmaß für Genitalverstümmelung auf ein Jahr herabsetzen, um die Täter vor der Abschiebung zu bewahren.

    Im Vergleich zu den Gesetzesentwürfen von Bündnis 90/Die Grünen (der ein Mindestrafmaß “nicht unter drei Jahren” implizierte) und dem Bundesrat (mit einem Mindeststrafmaß “nicht unter zwei Jahren”) sieht der Entwurf der SPD die Herabsetzung des Eingangs-Strafmaßes auf ein Jahr vor:

    “Dem § 224 wird folgender Absatz 3 angefügt: „Besteht die Körperverletzungshandlung in der Beschneidung oder Verstümmelung der weiblichen Genitalien, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.”

    In der Begründung wird dabei als einzige Intention die Bemühung deutlich, die Täter vor einer möglichen Abschiebung zu bewahren:

    Weiter unter:[Links nur für registrierte Nutzer]


    "Radbod: "Wo befinden sich nach meiner Taufe meine Vorfahren?"
    Willibrord: "Diese würden nach wie vor in der Hölle bleiben, weil sie nicht getauft worden sind!"
    Daraufhin, so heißt es, zog der König seinen Fuß vom
    Taufbecken zurück und spricht: "Dann bin ich lieber mit meinen Ahnen in der Hölle, als mit Fremden im Himmel!"




    "White Lives Matter"


  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Da sind wohl einige in der SPD am Hirn verstümmelt

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  3. #3
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Schon wieder irre.
    kol-ut-shan

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Schon wieder irre.
    Na ja,eigentlich dürfte das überhaupt nicht strafbar sein,gleiches Recht für alle.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  5. #5
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Na ja,eigentlich dürfte das überhaupt nicht strafbar sein,gleiches Recht für alle.
    War auch mein erster Gedanke. Wenn 8-tägige männliche Judenbabys ohne Betäubung genitalverstümmelt werden dürfen, warum nicht dann auch Mädchen?

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  6. #6
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Zitat Zitat von Kaltduscher Beitrag anzeigen
    War auch mein erster Gedanke. Wenn 8-tägige männliche Judenbabys ohne Betäubung genitalverstümmelt werden dürfen, warum nicht dann auch Mädchen?

    kd
    Relativierst Du FGM?
    kol-ut-shan

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Niesmitlust
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Ein weiterer Grund diese roten Deppen nicht zu wählen.

    Und es ist schwere Körperverletzung, es sei denn man betrachtet die Geschlechtsorgane nicht als wichtiges Glied des Körpers.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    § 226
    Schwere Körperverletzung


    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren

  8. #8
    verteilt Lollis Benutzerbild von Reilinger
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Zu welcher rentensichernden Tätigkeit hofft man, solche Verstümmelungsfachkräfte sonst noch heranziehen zu können?

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Niesmitlust
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Zitat Zitat von Kaltduscher Beitrag anzeigen
    War auch mein erster Gedanke. Wenn 8-tägige männliche Judenbabys ohne Betäubung genitalverstümmelt werden dürfen, warum nicht dann auch Mädchen?

    kd
    Wenn man es vergleichen wollte, müsste Jungen die Eichel entfernt werden.
    Beschneidung an Jungen sollte auch verboten sein, nur weil es grausamer ist den Arm abzuhacken rechtfertigt es nicht, den Daumen abzuhacken. Es ist schon eine andere Dimension.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Genitalverstümmelung an Mädchen: SPD will Strafmaß weiter herabsetzen*…

    Habe mal im TV gesehen da standen 3 oder 4 Negerinnen in Frankreich wegen Verstümmelung vor Gericht,diesen Frauen war es wirklich anzumerken das sie nicht kapierten was man von ihnen will.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

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