Wäre Hitler 1939 erfreut gewesen sich bezüglich der polnischen Verbrechen an der deutschen Minderheit in Polen auf eine übervölkerrechtliche "responsibility to protect" (r2p) als Begründung für seinen Einmarsch berufen zu können?
"Mit der Schutzverpflichtung "Responsibility to protect" haben die UN zwar eine Grundlage für militärisches Eingreifen geschaffen. So lange Russland und China den Sicherheitsrat blockieren, scheitert seine Anwendung aber. Schon einmal hat eine Bundesregierung Sicherheits- und humanitäre Interessen höher gewichtet als das Völkerrecht – im Kosovo-Krieg 1999."
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