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Thema: Die Schweizer haben abgestimmt

  1. #21
    GESPERRT
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Zitat Zitat von feuermax2 Beitrag anzeigen
    Im GG stehen Volksentscheide expliziz drin. Könntest Du mir bitte den entsprechenden Artikel (29?) nennen. So klar lese ich das da nicht, aber vielleicht ist meine Ausgabe schon älter. Ich wäre übrigens für Volksentscheide, wenn man denn fragen würde. Danke im voraus.
    Artikel 20
    dauerte um die 5 Sekunden.
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  2. #22
    GESPERRT
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Souveränität sieht anders aus !!!
    Hat mit Souveränität nur indirekt zu tun...

  3. #23
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Gäbe es Meinungspluralismus, könnte die das gar nicht.
    Man würde sie auslachen.

    Daher fürchtet das System nichts so sehr wie freie Foren, freie Medien etc mit Millionenreichweite, oder gar den Super-Gau mit Namen "Ausgewogenheit".

    Die Demokraten mit ihrer Medienmacht erklären Meinungen zu Verbrechen, und würde man sie daher als Faschisten bezeichnen, und das bei Jauch & Co, dann wäre schon viel gewonnen.

    Sie sind nämlich Faschisten, aber die dumme Masse weiss das nicht.
    Exakt so ist es! Man muß es aussprechen.
    Wir werden von Faschisten um unsere Meinung, Freiheit und Vermögen betrogen!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  4. #24
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Artikel 20
    dauerte um die 5 Sekunden.
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    Danke für den schnellen Hinweis. Wenn man mit den Printmedien arbeitet ist man (manchmal) im Nachteil.

  5. #25
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Es existiert für die Bürger in Deutschland keine Möglichkeit, auf Bundesebene einen Volksentscheid zu initiieren.
    Das kommt darauf an wie "man" gewillt ist, den Artikel 20 zu "interpretieren".


    Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
    Denkst du denn du bekommst genügend Deutsche zusammen um einen Volksentscheid zu erzwingen?
    Da könntest Du allerdings Recht haben. Käme auf einen Versuch an, bin mir da nicht so sicher. Ausserdem könnte ich mir durchaus vorstellen, daß sich die Bundespolitiker höchstens zu einem im höchstem Maße kastrierten Volksentscheids-Recht aussprechen würden. Also geschenkt!
    Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie

  6. #26
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Zitat Zitat von feuermax2 Beitrag anzeigen
    Im GG stehen Volksentscheide expliziz drin. Könntest Du mir bitte den entsprechenden Artikel (29?) nennen. So klar lese ich das da nicht, aber vielleicht ist meine Ausgabe schon älter. Ich wäre übrigens für Volksentscheide, wenn man denn fragen würde. Danke im voraus.
    GG Artikel 20 Paragraf 2

    Wahlen und "Abstimmungen"

    Volksentscheide sind für mich nichts anderes wie Abstimmungen.

    Schau mal hier:
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    Am interessantesten dürfte aber das hier sein:

    Aus dem Volk initiierte Volksentscheide

    Es existiert für die Bürger in Deutschland keine Möglichkeit, auf Bundesebene einen Volksentscheid zu initiieren. Jedoch gibt es von Zeit zu Zeit Bestrebungen, dies zu ändern.

    Aber mal ehrlich wenn ein Großteil des Volkes etwas wirklich will, wer sollte ihm das verwehren wollen?

    Wir Deutschen kaufen doch nicht immer noch eine Bahnsteigkarte um einen Bahnhof zu stürmen oder etwa doch?


    Ich bin jedoch kein Rechtsanwalt oder Völkerrechtler und weiß nicht ob das Volk wirklich eine Erlaubnis braucht nach der du ja fragst.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  7. #27
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Zitat Zitat von Commodus Beitrag anzeigen
    Das kommt darauf an wie "man" gewillt ist, den Artikel 20 zu "interpretieren".



    Da könntest Du allerdings Recht haben. Käme auf einen Versuch an, bin mir da nicht so sicher. Ausserdem könnte ich mir durchaus vorstellen, daß sich die Bundespolitiker höchstens zu einem im höchstem Maße kastrierten Volksentscheids-Recht aussprechen würden. Also geschenkt!
    Ich hab gerade beim nachschlagen im GG mit Bürgerkommentar festgestellt das alle Landesverfassungen Volksbefragungen, Volksbegehren und Volksentscheide kennen sollen.

    Werde das jetzt anhand der von NRW mal anschauen und auf Einschränkungen untersuchen.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  8. #28
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    So steht das in der Landesverfassung NRW

    Dritter Abschnitt - Die Gesetzgebung

    Artikel 65

    Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder aus der Mitte des Landtags eingebracht.

    Artikel 66

    Die Gesetze werden vom Landtag beschlossen. Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Landtags.

    Artikel 67

    Gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz kann die Landesregierung innerhalb von zwei Wochen Bedenken erheben. Der Landtag entscheidet sodann, ob er den Bedenken Rechnung tragen will.

    Artikel 67 a (Fn 21)

    (1) Volksinitiativen können darauf gerichtet sein, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zu Grunde liegen.

    (2) Volksinitiativen müssen von mindestens 0,5 vom Hundert der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Artikel 31 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 über das Wahlrecht findet auf das Stimmrecht entsprechende Anwendung.

    (3) Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.

    Artikel 68 (Fn 22)

    (1) Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebungsgewalt des Landes unterliegen. über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig. Über die Zulässigkeit entscheidet die Landesregierung. Gegen die Entscheidung ist die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zulässig. Das Volksbegehren ist nur rechtswirksam, wenn es von mindestens 8 vom Hundert der Stimmberechtigten gestellt ist.

    (2) Das Volksbegehren ist von der Landesregierung unter Darlegung ihres Standpunktes unverzüglich dem Landtag zu unterbreiten. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, so ist binnen zehn Wochen ein Volksentscheid herbeizuführen. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren, so unterbleibt der Volksentscheid.

    (3) Auch die Landesregierung hat das Recht, ein von ihr eingebrachtes, vom Landtag jedoch abgelehntes Gesetz zum Volksentscheid zu stellen. Wird das Gesetz durch den Volksentscheid angenommen, so kann die Landesregierung den Landtag auflösen; wird es durch den Volksentscheid abgelehnt, so muß die Landesregierung zurücktreten.

    (4) Die Abstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt.

    (5) Die Vorschriften des Artikels 31 Abs. 1 bis 3 über das Wahlrecht und Wahlverfahren finden auf das Stimmrecht und das Abstimmungsverfahren entsprechende Anwendung. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.

    Artikel 69 (Fn 23)

    (1) Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt. Änderungen der Verfassung, die den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik widersprechen, sind unzulässig.

    (2) Für eine Verfassungsänderung bedarf es der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags.

    (3) Kommt die Mehrheit gemäß Absatz 2 nicht zustande, so kann sowohl der Landtag als auch die Regierung die Zustimmung zu der begehrten Änderung der Verfassung durch Volksentscheid einholen.
    Die Verfassung kann auch durch Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens nach Artikel 68 geändert werden. Das Gesetz ist angenommen, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten sich an dem Volksentscheid beteiligt und mindestens zwei Drittel der Abstimmenden dem Gesetzentwurf zustimmen.

    Artikel 70

    Die Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung kann nur durch Gesetz erteilt werden. Das Gesetz muß Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. In der Verordnung ist die Rechtsgrundlage anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, daß eine Ermächtigung weiterübertragen werden kann, so bedarf es zu ihrer Übertragung einer Rechtsverordnung.

    Artikel 71

    (1) Die Gesetze werden von der Landesregierung unverzüglich ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Sie werden vom Ministerpräsidenten und den beteiligten Ministern unterzeichnet.

    (2) Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.

    (3) Gesetze und Rechtsverordnungen treten, wenn nichts anderes bestimmt ist, mit dem vierzehnten Tage nach Ausgabe der die Verkündung enthaltenden Nummer des Gesetz- und Verordnungsblattes in Kraft.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  9. #29
    GESPERRT
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Zitat Zitat von Commodus Beitrag anzeigen
    Das kommt darauf an wie "man" gewillt ist, den Artikel 20 zu "interpretieren".
    Nein, es fehlt lediglich seit 1949 ein Ausführungsgesetz.
    "Wahlen und Abstimmungen" ist eindeutig.
    Bestreiten "sie" auch nicht.

    Da könntest Du allerdings Recht haben. Käme auf einen Versuch an, bin mir da nicht so sicher. Ausserdem könnte ich mir durchaus vorstellen, daß sich die Bundespolitiker höchstens zu einem im höchstem Maße kastrierten Volksentscheids-Recht aussprechen würden. Also geschenkt!
    Solange es bei Wahlen keine Mindestbeteiligung gibt, ist diese auch für Volksabstimmungen nicht akzeptabel.

    Man sollte sich nicht zu sehr dem System unterwerfen, indem man höflich anfragt

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Die Schweizer haben abgestimmt

    Wir werden nie solange die BRd existiert das Recht auf Volksinitiativen und Volksabstimmungen haben, denn das würde das Ende der BRD und der EU einleuten.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

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